Zusammenfassung: Rechtsetzung

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Die Kommission hat allein das Recht, Vorschläge für Rechtsakte der Gemeinschaft zu machen.
Im Unterschied zu nationalen Parlamenten entscheidet das Europäische Parlament aber nicht alleine über diese Vorschläge sondern in den meisten Fällen im Mitentscheidungsverfahren gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union.

Der Kommissionsvorschlag wird dabei dem Rat und dem Parlament zur Begutachtung gegeben.
So kommt es, dass Vorschläge mehrmals zwischen Rat und Parlament hin und her gehen, zurück zur Kommission, wieder an Rat und Parlament. Dabei werden Positionen verhandelt, Forderungen angepasst - kurz, man versucht im Rahmen den größten, gemeinsamen Nenner zu finden. Mit ein Grund dafür, dass manches erst nach einigen Jahren und manchmal sogar überhaupt nicht beschlossen wird.

In Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (kurz GASP, 2. Säule) sowie bei polizeilicher und justizieller Zusammenarbeit in Strafsachen (kurz PJZS, 3. Säule) hat das Europäische Parlament bloß Anhörungs- und Beratungsrechte.
Das Europäische Parlament kann aber durch einen sog "Initiativbericht"' die Europäische Kommission dazu auffordern, aktiv zu werden.

Im Gemeinschaftsrecht sind die Mehrzahl der Entscheidungen so genannte Richtlinien. Eine Richtlinie gibt eine Zielsetzung innerhalb einer festgesetzten Frist verbindlich für alle EU-Staaten vor.
Wie aber die jeweiligen Ziele in nationale Gesetze umgesetzt werden, bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen.
Meistens haben die EU-Staaten dafür zwei Jahre Zeit.

Eine Verordnung ist in der gesamten EU unmittelbar gültig und steht über dem nationalem Recht. Das ist nötig, wenn schneller Handlungsbedarf besteht, zB im Bereich Lebensmittelsicherheit und Gesundheit - wir erinnern uns an BSE, Vogelgrippe...

Eine Entscheidung ist, wie ein Verwaltungsakt im österreichischen Recht, für den jeweils bezeichneten Adressaten in allen ihren Teilen verbindlich. Die meisten Entscheidungen werden von der Kommission erlassen, die zB im Falle eines wettbewerbswidrigen Kartells ein Bußgeld gegen die beteiligten Unternehmen festsetzen kann.

Empfehlungen und Stellungnahmen sind rechtlich nicht verbindlich. Aber sie sind politisch wichtig.

Im Unionsrecht bestimmen Staats- und Regierungschefs und -chefinnen mit gemeinsamen Standpunkten das Vorgehen der Union in einer Frage und fassen Beschlüsse, die für die EU-Mitgliedstaaten in vollem Umfang rechtsverbindlich sind.

Rahmenbeschlüsse des Europäischen Rats dienen der Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten und sind, wie die Richtlinien im Gemeinschaftsrecht, für die Mitgliedstaaten in Bezug auf das Ziel verbindlich.
Die Wahl der Form und der Mittel bleibt aber wiederum den innerstaatlichen - also nationalen - Stellen überlassen.

Übereinkommen werden zwar vom Europäischen Rat ausgearbeitet, aber nicht vom Rat selbst abgeschlossen. Übereinkommen werden als völkerrechtliche Verträge von den Mitgliedstaaten geschlossen.



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