Weitere Hilfestellungen für den Betriebsrat
Aus WIGBIT
Interne Ressourcen
Infrastruktur
Um funktionierende Betriebsratsarbeit gewährleisten zu können, wird es (je nach Unternehmensgröße unterschiedlich) erforderlich sein, Vorsorge zu treffen, dass die im Rahmen der Betriebsratsarbeit notwendigen Arbeits- und Kommunkationsabläufe umgesetzt werden können. Die wichtigsten sind wohl:
- Korrespondenz und Ablage
- Informieren und informiert werden
- Verbale Kommunikation
- Entscheidungen treffen und Verhandlungen führen
Für die Umsetzung sind die wichtigsten Sacherfordernisse:
- Arbeitsplätze und Besprechungsräume
- Technische Kommunikationseinrichtungen
- Kommunikationsmöglichkeiten innerhalb des Unternehmens und über die Unternehmensgrenzen hinweg
- Material und Gerätschaft für schriftliche Kommunikation
- Fachliteratur und Zugriff auf andere Informationsmedien
(Betriebs-)Mittel der Firma
Generell gilt, dass die für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Sacherfordernisse gem. § 72 ArbVG vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden sollen. Diese Bestimmung kann - bei entsprechender Unternehmensgröße - bis zur Verpflichtung des Unternehms führen, eine Sekretariatskraft und Büroräumlichkeiten bereitzustellen.
In manchen Firmen ist es üblich, dass das Unternehmen (meist die Personalabteilung) z. B. Geld für Weiterbildungskurse des Betriebsrates/der Betriebsrätin zur Verfügung stellt. Die Belegschaftsvertretung muss sich aber in diesem Fall bewusst sein, dass damit natürlich auch eine Kontrolle über gewünschte/nicht gewünschte Bildungsmaßnahmen (und wer daran teilnimmt) erfolgt.
Betriebsratsfond
Oft wird irrtümlich angenommen, dass ein Betriebsratsfonds nur dann zu errichten ist, wenn eine Betriebsratsumlage eingehoben wird. Tatsache ist, dass dieser Fonds anzulegen ist, sobald dem Betriebsrat Geldmittel zur Disposition oder Verwahrung zur Verfügung stehen. Die Kammer für Arbeiter und Angestellte (AK) hat eine eigene Abteilung mit Spezialisten, die einerseits bestehende Fonds prüfen, aber andererseits auch über alle Fragen im Zusammenhang mit dem Betriebsratsfonds beraten.
Die Errichtung eines Betriebsratsfonds bedarf keines Beschlusses des Betriebsrates; er entsteht allein dadurch, dass dem Betriebsrat Vermögenswerte zur Deckung der Kosten seiner Geschäftsführung oder für Wohlfahrtsmaßnahmen zugewendet werden (auch ausschließlich über den/die ArbeitgeberIn möglich, wenn es keine Betriebsratsumlage durch die Belegschaft gibt).
Im Normalfall ist die wichtigste Einnahme des Fonds die Betriebsumlage, deren Einhebung in der Betriebsversammlung beschlossen werden muss. Viele BetriebsrätInnen, vor allem in flexiblen, auf Entrepreneurship ausgerichteten Unternehmen, scheuen sich allerdings vor dieser Beschlussfassung, aus Angst, in einer Betriebsversammlung nicht die erforderliche Mehrheit für diese Abgabe zu finden.
Sinn und Zweck des Betriebsratsfonds liegen in der Schaffung eines Vermögens für die Belegschaft. Er ist ausdrücklich mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet und vertritt die finanziellen Belange des Betriebsrats sowie der Belegschaft (einschließlich der ehemaligen Dienstnehmer) des Unternehmens. Die Eingänge aus der Betriebsratsumlage, die Zuwendungen seitens des Betriebsinhabers sowie sonstige Vermögenschaften bilden unmittelbar den Fonds.
Die Einhebung und die Höhe der Betriebsratsumlage werden aufgrund eines entsprechenden Antrages des Betriebsrats durch die Betriebsratsversammlung beschlossen. Diese Umlage ist vom Dienstgeber vom Entgelt der Dienstnehmer einzubehalten und an den Fonds abzuführen.
In erster Linie hat der Fonds für die Deckung der Kosten der Geschäftsführung des Betriebsrats zu sorgen (z. B. Fahrtkosten der Betriebsratsmitglieder, Schulungskosten etc.). Gemeint sind also jene Kosten, die nicht vom Dienstgeber zu bestreiten sind.
Die Betriebsratsumlage ist eine wesentliche Ressource für die Unabhängigkeit der Betriebsratskörperschaft vom "good will" der Unternehmensleitung. Bei rechtlichen Konflikten oder zur Klärung von komplexeren Rechtsfragen ist es nötig, rasch kompetente Hilfe anfordern zu können. Bei AK oder ÖGB sind die Ressourcen beschränkt und nicht immer in jenem Zeitrahmen verfügbar, der sehr wohl bewusst von der Firmenleitung vorgegeben wird.
Schon mit relativ geringen Beiträgen pro MitarbeiterIn (z. B. 1 Euro im Monat) kommen im Lauf der Zeit genügend Finanzmittel zusammen, um einen finanziellen Spielraum im Fall des Falles zu haben. Aber es soll nicht in Abrede gestellt werden, dass vor allem in Betrieben mit Filialstruktur die gesetzlichen Erfordernisse (Betriebsversammlung) zur Einführung eines Betriebsratsfonds schwer einzuhalten sind.
Die Gesetzesgrundlage für den Betriebsfonds bildet §161 Abs 1 Z3 bis 5 des Arbeitsverfassungsgesetzes (Arb VG) BGBL Nr. 22/1974.
Zur weiteren Literatur kann empfohlen werden: Priewasser, Robert (1996). Der Betriebsratsfond, 4. Auflage, ÖGB Verlag, Wien.
Weitere interne Ressourcen für die Arbeit der BetriebsrätInnen sind die Freistellung und Ressourcen der Belegschaft.
Externe Ressourcen
Ausbildungsangebote
Das Bildungswesen für Erwachsene (VHS, Parteien, Betriebe, Berufsorganisationen, Arbeiterkammern und Gewerkschaften) ist ein Teil unserer Kulturpolitik. Viele der Bildungseinrichtungen vermitteln effizient Fachwissen, vernachlässigen aber meist die Stimulierung des Persönlichkeitswachstums.
Gemeinsames Ziel sollte sein, neben der Fortbildung für Mitglieder und Funktionäre besonderes Augenmerk auf die Persönlichkeitsentwicklung zu legen, weil uns diese dazu befähigt, uns selbst und andere besser wahrnehmen zu können und die eigenen Ressourcen optimal zu nutzen.
Funktionäre haben etwas "Wählbares" an sich, wobei ihnen diese Talente und Kompetenzen sowie deren Einsatz möglicherweise nicht bewusst sind. Gerade in unserer Hochleistungsgesellschaft stellt Persönlichkeitswachstum, welches vermittel- und erlernbar ist, einen zunehmend großen Wert dar.
Im Zeitalter der IT werden wir mit Unmengen an Informationen konfrontiert. Bildung hat auch mit Wissen zu tun. Wissen hat damit zu tun, dass ich Informationen mit Sinn hinterlegen und vernetzen kann.
Kulturgeschichte ist die geistige, kulturelle und soziale Entwicklung eines Volkes und somit untrennbar mit jedem von uns verbunden.
- Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung
- BetriebsrätInnenakademie der AK Wien
- Sozialakademie der AK Wien
- AK-Consult
Weitere Möglichkeiten
- Gewerkschaften und Arbeiterkammern (Österreichischer Gewerkschaftsbund, Portal der Arbeiterkammern, AK-Consult)
- ExpertInnen (Liste von ExpertInnen)
- NGOs (Netzwerk Soziale Verantwortung, Attac Österreich)
- Behörden (Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Arbeits- und Sozialgerichte)
- Arbeitsinspektorat: Schließen Sie sich mit BetriebsrätInnen aus Ihrer Branche kurz, wenn Sie das Gefühl haben, Verletzungen des Arbeitszeitgesetzes oder von Sicherheitsvorschriften sind branchenüblich. Das Arbeitsinspektorat ist durchaus bereit, eine konzertierte Aktion zu starten. Und das hilft der Sensibilisierung der Geschäftsleitung! Sollte Ihr Unternehmen über einen Aufsichtsrat verfügen, bringen Sie dieses Thema bei der Aufsichtsratssitzung ein und beharren Sie auf einer Aufnahme im Aufsichtsratsprotokoll. Für weitere Informationen siehe die Website der Arbeitsinspektion.
- Anwaltskanzleien: Die Kanzleien Grießer, Gerlach und Gahleitner und Preslmayr sowie der Rechtsanwalt Mag. Franz Schruiff (Ebendorferstraße 7, 1010 Wien) sind auf Arbeitsrecht spezialisiert.
- Beratungsfirmen: Ximes (Arbeitspläne, Gleitzeit, Schichtarbeit), FAS.research (soziale Netzwerke und Analysen), FORBA (Forschung und Bertung im Bereich Arbeitswelt)
- Betriebsvereinbarungen (Literaturempfehlung: Krapf/Mayerhofer/Achitz (2001). Leitfaden für Betriebsvereinbarungen, Buch und CD-ROM, 2. Auflage, ÖGB-Verlag)
