Rettungsmechanismen der EU
Aus WIGBIT
Ende 2009 musste Griechenland beim Internationalen Währungsfonds und bei der EU um Finanzhilfe ansuchen, um einen Staatsbankrott abzuwenden. Vordergründig führte die hohe Staatsverschuldung dazu, dass eine Finanzierung der notwendigen Kredite am freien Markt nicht mehr möglich war. Allerdings führt bei anderen Staaten wie z. B. den USA eine hohe Verschuldung nicht unbedingt zu einer Abwertung durch die Ratingagenturen.
Blickt man genauer hin, stellt man fest, dass seit der Einführung des Euro innerhalb der Euroländer die Wettbewerbsfähigkeit auseinanderdriftet. Nördliche Länder, besonders Deutschland, verbessern ihre Konkurrenzfähigkeit durch niedrige Zuwächse bei den Löhnen auf Kosten der anderen Euro-Staaten. Letztere haben aber nicht mehr wie zu Zeiten der nationalen Währungen die Möglichkeit, durch Abwertung ihre Position zu verbessern.
Die Maßnahmen des sogenannten Euro-Rettungsschirms sollen helfen, die finanzielle Stabilität im gesamten Euro-Währungsgebiet zu sichern. Dazu zählen:
- Bilaterale Kredite an Griechenland
- Der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)
- VO (EU) 407/2010: Mitgliedstaaten können bei der Europäischen Kommission Kredite beantragen, diese nimmt Anleihen im Namen der Europäischen Union am Kapitalmarkt auf.
- Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF): Die EFSF ist eine intergouvernementale Konstruktion zwischen den Euro-Staaten und somit juristisch betrachtet kein Teil des Rechts der Europäischen Union. Sie übernimmt Kreditausfallbürgschaften und soll helfen, das Volumen der aufgrund der VO (EU) 407/2010 gewährten Kredite zu erhöhen.
- Der Europäische Stabilisierungsmechanismus (ESM): Ab dem Jahr 2013 soll der ESM längerfristig die Stabilität des Euro und der Euro-Länder absichern. Über den ESM sollen Notkredite und Haftungsgarantien an Staaten mit finanziellen Schwierigkeiten vergeben werden.
Darüber hinaus kauft die Europäische Zentralbank (EZB) Staatsanleihen von Euro-Staaten in finanziellen Schwierigkeiten trotz verminderter Bonität auf dem mittelbaren Markt, d. h. nicht direkt von den Staaten, sondern von anderen MarktteilnehmerInnen. Weiters gewährt der Internationale Währungsfonds (IWF) Kredite an Staaten in Schwierigkeiten.
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