Protokoll des Sozialen Fortschritts

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Willi Mernyi (ÖGB Kampagnen-Referat) und Evelyn Regner (Abgeordnete zum Europäischen Parlament) beschreiben im EU-Hörbuch des ÖGB, welches Europa wir aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben wollen:
zum Audiobeitrag (01:43 Min, 1.97 MB)


Inhaltsverzeichnis

Arbeit sichern in Europa

In der EU-Sozialpolitik der letzten Jahre ist ein deutlicher Prioritätenwechsel festzustellen: Während der Soziale Dialog und eine eigenständige Sozialpolitik in den 1990er Jahren einen spürbaren Aufschwung erlebten und verschiedene sozialpolitische EU-Vorschriften punktuell wirkende Mindeststandards für ArbeitnehmerInnen gebracht haben, hat sich diese Entwicklung in den letzten Jahren umgekehrt. Das Konzept der sozialen Mindeststandards ist derzeit in einer tiefen Krise. Die Gewerkschaften sehen sich trotz einiger Verbesserungen zunehmend einem Wettbewerb der niedrigsten Sozialstandards unter den EU-Mitgliedstaaten ausgesetzt, der seine Auswirkungen auch auf das Politikverständnis der EU hat: Sozialpolitik wurde fast ausschließlich unter dem Blickwinkel der Anpassungsfähigkeit der ArbeitnehmerInnen gesehen und dem Primat der Wettbewerbsfähigkeit untergeordnet.

Kurswechsel im Sozialen Dialog

Der ÖGB setzt sich – trotz der aufgezeigten Defizite – für eine Weiterführung und ein Widererstarken des europäischen Sozialen Dialoges auf allen Ebenen ein. Dennoch ist ein deutlicher Kurswechsel nötig, damit die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in Europa verbessert werden. Insbesondere bei autonomen Rahmenabkommen müssen die Verbindlichkeit und eine wirksame Umsetzungskontrolle sichergestellt sein.

Europäischen Arbeitsmarkt sozial gestalten

Von zentraler politischer Bedeutung ist die Bekämpfung der zunehmenden Zergliederung der Arbeitsmärkte in ganz Europa. Scheinselbständigkeit, prekäre Arbeitsverhältnisse, die Umgehung des Arbeitsrechts und die Missachtung geltender Lohn- und Sozialvorschriften bei der grenzüberschreitenden Entsendung von ArbeitnehmerInnen sind massenhafte Phänomene, die die Grundlagen des europäischen Sozialmodells massiv gefährden. Einige jüngere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) haben stark in die nationalen Kollektivvertragssysteme einiger Mitgliedstaaten eingegriffen und sind eine ernsthafte Gefährdung gewerkschaftlicher Kampfmaßnahmen. Es ist nicht akzeptabel, dass der EuGH zunehmend gesetzgeberische Funktionen ersetzt. Deshalb besteht dringender Regelungsbedarf auf europäischer Ebene. Die Ausübung sozialer Grundrechte einschließlich der Gewerkschaftsrechte darf nicht durch wirtschaftliche Freiheiten und das Wettbewerbsrecht eingeschränkt werden. Um die dringend notwendige Änderung der genannten EuGH-Rechtsprechung zu erreichen, ist deshalb das von EGB und ÖGB geforderte Protokoll zum sozialen Fortschritt in das Primärrecht der EU zu übernehmen. Dieses Protokoll muss sicherstellen, dass soziale Grundrechte im Zweifel Vorrang vor den Grundfreiheiten haben.

Vorrang für soziale Standards

Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten von ArbeitnehmerInnen müssen die gleichen Arbeitsbedingungen wie für inländische Beschäftigte gelten, um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Dieses Prinzip darf jedoch nicht nur auf dem Papier gewährleistet sein, sondern muss in der Praxis durchgesetzt werden. Die grenzüberschreitende Durchsetzung von ArbeitnehmerInnenrechten muss durch eine Änderung der EU-Entsenderichtlinie besser abgesichert werden. Dafür ist auch eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden und ein grenzüberschreitender Verwaltungsvollzug erforderlich. Die effektive innerstaatliche Kontrolle darf nicht durch Vorgaben der EU und die Rechtsprechung des EuGH eingeschränkt werden.

Immer stärker tritt in großen Teilen der EU das Phänomen schlecht bezahlter Arbeitsplätze auf, die den betroffenen Beschäftigten selbst bei Vollzeitbeschäftigung nicht einmal jenes Einkommen garantieren, um die elementaren Lebensbedürfnisse zu befriedigen. Die erneuerte Sozialagenda der EU greift das Problem der Armutsbekämpfung nur ansatzweise auf. Strategien wie Flexicurity, die erklärtermaßen eine neue Balance von sozialer Sicherheit und Flexibilität auf den europäischen Arbeitsmärkten anstreben, sollten deshalb skandalöse Entwicklungen bekämpfen, die ohnehin schon benachteiligte ArbeitnehmerInnen besonders treffen.

Der europäischen Koordinierung der Kollektivvertragspolitik im Rahmen des EGB und der europäischen Branchenverbände kommt eine immer wichtigere Rolle zu, um dem zunehmend aggressiveren Standortwettbewerb zu Lasten der Beschäftigten zu begegnen. Die europaweite Umsetzung einer produktivitätsorientierten Lohnpolitik wirkt dem Lohnsenkungswettlauf und Lohndumping entgegen und trägt zur Sicherung der Währungsunion bei. In diesem Zusammenhang sind sowohl die Mitgliedstaaten als auch die EU-Kommission dazu aufgerufen, gemeinsam mit den europäischen Gewerkschaften Konzepte zu entwickeln, mit denen die rasche Heranführung der niedrigen Lohnniveaus in einigen Mitgliedstaaten an jene Länder mit höheren Standards gefördert wird, um dauerhafte Wettbewerbsverzerrungen und Sozialdumping zu verhindern.

Forderungen des ÖGB

Der ÖGB fordert daher

  • dem europaweit zunehmenden Druck auf soziale Standards eine gemeinsame Strategie der Gewerkschaften im europäischen Kontext entgegenzusetzen: EU-Politik muss stärker zum Gegenstand der innenpolitischen Debatte gemacht werden
  • das Protokoll zum sozialen Fortschritt im Primärrecht der EU zu verankern, damit soziale Grundrechte Vorrang vor wirtschaftlichen Grundfreiheiten haben.
  • durch geeignete Initiativen auf EU-Ebene, insbesondere durch eine Änderung der Entsenderichtlinie, die Durchsetzung von Lohn- und Arbeitsbedingungen auch in der Praxis zu garantieren. Die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Behördenzusammenarbeit, eine wirksame Kontrolle und effektive Sanktionsmöglichkeiten sind dabei unerlässlich.
  • den Herausforderungen eines europäischen Arbeitsmarktes durch die Festlegung verbindlicher Sozialstandards zu begegnen, die den arbeitenden Menschen zum bestimmenden Mittelpunkt der Politik machen. Es darf zu keinen Verschlechterungen bestehender Schutzstandards, zum Beispiel im Bereich der Arbeitszeitrichtlinie, kommen.
  • den europäischen Sozialen Dialog als Instrument effektiver Sozialpolitik zu nutzen.
  • die Koordinierung der Kollektivvertragspolitik innerhalb des EGB und der europäischen Branchenverbände zu stärken.



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