Journalistische Recherche

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Unter Recherche versteht man die Beschaffung von Informationen über ein Thema. Recherchieren heißt, einen Sachverhalt gründlich von allen Seiten zu beleuchten.

Im Betrieb sind bedeutsame Informationsquellen vielfach schwer zugänglich. Vieles erfahren BetriebsrätInnen gar nicht, anderes nur unter dem Siegel der Verschwiegenheit, gleichzeitig kursieren Gerüchte. Aus solchen Gerüchten Fakten zu machen, ist die Kunst einer ermittelnden Recherche.

Menschen schlagen ihre Betriebszeitung in der Erwartung auf, genauer zu erfahren, ob wirklich in der Abteilung XY ein Personalabbau ansteht, wie in der Gerüchteküche gemunkelt wird. Wer darauf im Blatt keine Antworten weiß oder nicht mindestens erklären kann, warum ihm die Antworten nicht zugänglich sind, riskiert Glaubwürdigkeitsverluste.

Journalistische Recherche hat immer drei Handlungsschritte:

  • die Informationsquelle eingrenzen,
  • ausschöpfen
  • und die gewonnenen Informationen auf ihren faktischen Gehalt überprüfen und zu einem logischen Gesamtbild ordnen.

Aus den recherchierten Informationen kann anschließend der redaktionelle Beitrag erstellt werden.

Drei Recherchegrundsätze

Erster Grundsatz: Die Relevanz eines Themas muss eingeschätzt werden. Ist die Information wichtig genug, um sie zu veröffentlichen? (vgl. Nachrichtenwert) Ob ein Thema veröffentlichungsfähig ist, hängt von der Tragweite des Ereignisses und vom Interesse der Lesenden ab.

Zweiter Grundsatz: Die Information soll umfassend sein, durch vertiefende Recherche wird sie erweitert. Dies bedeutet,

  • die Betroffenen zu befragen,
  • aber auch die Gegenseite,
  • Materialien zu sammeln über das Umfeld,
  • und über die Vorgeschichte des Ereignisses.

In weiterer Folge werden die eingegangenen Informationen überprüft durch

  • Quellenkontrolle (woher stammt die Information?) und
  • Faktenkontrolle (Namen, Zahlen, Zitate).

Im Rahmen dieser zweiten Recherchestufe ist es oft notwendig, Archivmaterialien einzusehen und/oder fachkundige KollegInnen zu befragen.

Dritter Grundsatz: Die gesammelten Informationen müssen einen Sinn ergeben und den Ereigniszusammenhang erklären. Das heißt, der Hergang des Ereignisses ist nachvollziehbar.


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