Interventionen

Aus WIGBIT

Wechseln zu: Navigation, Suche

Wenn von zielgerichteten Interventionen (z.B. Moderation, Prozessbegleitung, Vermittlung usw.) in Konfliktsituationen die Rede ist, sind zumeist Strategiemodelle gemeint, die vor allem von Drittparteien ((Schieds-)RichterInnen, Führungskräften, ProzessberaterInnen, MediatorInnen, Vertrauenspersonen usw.) angewandt werden.

Anhand der beschriebenen Eskalationsstufen ergeben sich für die Intervenierenden folgende unterschiedliche Formen von Rollenmodellen:

Inhaltsverzeichnis

Moderation

Bewegt sich ein Konflikt innerhalb der Eskalationsstufe 1 (Verhärtung) bis 3 (Taten statt Worte), sind die Konfliktparteien grundsätzlich noch in der Lage, ihren Konflikt selbst zu lösen.

In diesem Fall genügt es, wenn eine Drittpartei die "Selbstheilungskräfte" der Konfliktparteien unterstützt. Es findet zwischen den Konfliktparteien noch direkte Kommunikation statt, der Eskalationsgrad des Konflikts ist niedrig.

Der/die ModeratorIn nimmt eine neutrale Rolle ein, die sich konstruktiv auf die Gesprächskultur der Konfliktparteien auswirkt.

Methodisch betrachtet

  • sorgt sie/er für einen strukturierten Ablauf des Konfliktgesprächs,
  • stellt höchstens Klärungs- und Verständnisfragen und
  • ist für die Sicherung der Ergebnisse am Schluss der Sitzung verantwortlich.

Auch eine Vorsitzende/ein Vorsitzender ("Chairman") bzw. Konferenz- und VerhandlungsleiterIn üben moderierende Rollen aus. Sie enthalten sich jeglicher inhaltlicher Beeinflussung und verwalten ausschließlich das Procedere und die Tagesordnungspunkte der Sitzung.

Der Übergang von der Eskalationsstufe 3 zur Stufe 4 (Images/Koalitionen) markiert auch die Grenze zur Selbsthilfe. In dieser Phase sind die Konfliktparteien auf Interventionen von Drittparteien angewiesen.

Prozessbegleitung

Hat der Konflikt bereits einen Eskalationsgrad bis zur Stufe 5 (Gesichtsverlust) erreicht, sind die Konfliktparteien vermutlich nicht mehr in der Lage, den Konflikt selbst zu lösen.

In diesem Falle bietet sich eine prozessorientierte Beratung an. Die Konfliktdynamik hat dazu geführt, dass sich die Konfliktparteien gegenseitig abwerten und destruktive Kommunikationsmuster vorherrschen. Ohne fremde Hilfe ist ein befriedigendes Ergebnis für beide Konfliktparteien nicht mehr zu erzielen.

Die/der ProzessbegleiterIn oder ProzessberaterIn versucht, in ihrer/seiner Rolle neben der Thematisierung von Sachfragen verstärkt Beziehungsfragen in den Mittelpunkt des Konfliktklärungsprozesses zu rücken.

Die Konfliktparteien sollen dabei unterstützt werden, ihre bisherigen destruktiven Kommunikationsformen zu erkennen und zu akzeptieren. Für die Zukunft sollen zielorientierte Kommunikationsregeln ausgehandelt werden.

Dadurch werden starre Selbst- und Fremdbilder aufgeweicht und eine realistische Sicht auf die eigene Situation ermöglicht. Letztlich soll durch die Prozessbegleitung ein beiderseitiges Einverständnis über die gemeinsam erreichten Ziele hergestellt werden.

Siehe dazu auch das Fallbeispiel Jugendarbeit

Vermittlung

Für alle Konflikte, die sich zwischen Eskalationsstufe 5 (Gesichtsverlust) und Stufe 7 (Begrenzte Vernichtungsschläge) bewegen, ist die klassische Vermittlung als Interventionsmöglichkeit angezeigt. Durch den Zusammenbruch der Gesprächsbasis zwischen den Konfliktparteien sind persönliche Kontakte unmöglich geworden.

Die/der von den Konfliktparteien kraft ihrer/seiner Kompetenz akzeptierte VermittlerIn führt getrennte Gespräche mit beiden Parteien. Dabei versucht sie/er, behandelbare Konfliktpunkte herauszufiltern, um sie von vorerst unlösbaren Themen zu trennen. Aus den getrennt erhobenen Informationen fokussiert die/der VermittlerIn jene Punkte, die von beiden Konfliktparteien für verhandelbar gehalten werden.

Ist es bereits im Vorfeld zu einer Einigung über die Tagesordnungspunkte, die TeilnehmerInnen und die Spielregeln gekommen, dann setzt die/der VermittlerIn ein erstes Meeting an. Bei diesem Vorgespräch kann sie/er ihre/seine Einschätzung über die Erfolgsaussichten mitteilen.

In dieser Phase kann unter Umständen auch die Zurücklegung der Mittlertätigkeit angedroht werden, wenn die Fortschritte der Intervention behindert oder gefährdet erscheinen.

Auch während der Verhandlungsrunden ist die/der VermittlerIn für die Rahmenbedingungen und die strikte Einhaltung der vereinbarten Spielregeln verantwortlich. Außerdem fungiert die/der VermittlerIn zwischen angesetzten Verhandlungsterminen als AnsprechpartnerIn für beide Konfliktparteien.

Mediation

Mediation hat vor allem bei außergerichtlichen Scheidungsverfahren große Bedeutung erlangt. Im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit wird Mediation angewandt, um bereits im Vorfeld eines Strafprozesses einen Ausgleich zwischen Täter und Opfer herzustellen. Seit einigen Jahren wird Mediation auch im Wirtschaftsbereich als effiziente Konfliktbewältigungsmethode erfolgreich praktiziert.

Mediation ist ein Verfahren der Konfliktlösung, bei der ein/e neutrale/r, unparteiische/r VermittlerIn (MediatorIn) den Konfliktparteien hilft, selbständig Lösungen für ihre Probleme zu finden. Der/die MediatorIn unterbricht den Prozess der Eskalation und stellt die Kommunikation zwischen den Streitparteien wieder her.

Damit schafft sie/er die Grundlage für eine konstruktive Konfliktlösung. Die Parteien haben die Chance, ihren Konfliktfall zu klären und Lösungen zu finden, die beide Seiten voll unterstützen und akzeptieren können.

Nicht die Vergangenheit, Verfehlungen und Schuldfragen stehen im Mittelpunkt, sondern die Zukunft der Konfliktparteien. Sie sind die ExpertInnen und wissen am besten, welche Regelungen zum Ziel führen werden, welche Lösungen die optimalen für alle Beteiligten sind. Dabei gibt es keine VerliererInnen.

Siehe dazu auch das Fallbeispiel Lärmbelästigung

Schiedsverfahren

Richterliche Entscheidungen bedürfen als Basis einer unabhängigen, neutralen und unparteilichen Entscheidungsgewalt, die unter objektiven und transparenten Rahmenbedingungen vollzogen wird.

Das Schiedsgericht ist einer strikten Interessensneutralität verpflichtet und muss die Regeln des Verfahrens unbefangen und ohne Zwang ausüben können. Richterliche Entscheidungen werden zumeist dann notwendig, wenn vorgelagerte Interventionsmöglichkeiten (z.B. Vermittlung) bereits gescheitert sind oder nicht mehr möglich erscheinen.

Schiedsverfahren werden vor allem für Konflikte der Eskalationsstufe 6 (Drohstrategien) bis zur Stufe 8 (Zersplitterung) angewandt. Sie ermöglichen den Konfliktparteien die Annahme einer verbindlichen Entscheidung, die zur Versachlichung der Konfliktthemen und zum Einstellen destruktiver Konflikthandlungen führt.

Gerichtsurteile haben für die Konfliktparteien oft präventive Wirkung, weil in ihnen für zukünftige oder ähnliche Konfliktfälle klare Verhaltensregeln zum Ausdruck kommen.

Machteingriff

Ein Machteingriff ist angezeigt, wenn alle Konfliktregulationsverfahren fehlgeschlagen sind. Konflikte auf der Eskalationsstufe 7 (Begrenzte Vernichtungsschläge) bis zur Stufe 9 (Gemeinsam in den Abgrund) können auch zwangsweise durch Machteingriff beigelegt werden.

Ein Machteingriff ist aber nur dann erfolgreich, wenn die Interventionspartei mehr Sanktionspotenzial in der Hand hat, als alle anderen im Konfliktgeschehen involvierten Parteien. Auch nach dem Eingriff muss die intervenierende Stelle volle Kontrolle über die Konfliktsituation aufrecht halten können.

In Unternehmen und Organisationen können Machteingriffe von Führungskräften oder Aufsichtorganen aufgrund ihrer besonderen Befugnisse vollzogen werden. Oft wird der Machteingriff als letzte Möglichkeit ergriffen, um noch größere Schäden für die involvierten Konfliktparteien (physische und psychische Beeinträchtigung) oder für die Organisation (Imageschaden) abzuwenden.

Z.B. kann eine Vorgesetzte/ein Vorgesetzter mittels gezieltem Machteingriff einen Mobbingprozess unter MitarbeiterInnen beenden, um davon Betroffene am Arbeitsplatz vor destruktiver Gewalt zu schützen.

Machteingriffe werden in eskalierenden Konfliktsituationen angewandt, um die Konfliktparteien via höherer Gewalt wieder an den Verhandlungstisch zu bringen.

Der Organisationsberater Harald Payer, der regelmäßig selbst Konflikte moderiert, spricht über die 3 wichtigsten Interventionsformen in der Praxis. Ergänzend gibt er 6 Spielregeln für wertschätzenden Umgang miteinander:
zum Audiobeitrag (14:28 Min, 16.57 MB)

Konflikte bewältigen – Hilfe durch Dritte und Spielregeln.


Persönliche Werkzeuge