Europäische und nationale Agenturen
Aus WIGBIT
Die Agenturen der Europäischen Union sind Einrichtungen der Europäischen Union mit meist eigener Rechtspersönlichkeit, die die Mitgliedstaaten und deren Bürger unterstützen sollen. Ihre Standorte sind über die EU verteilt und erfüllen so den Wunsch nach einer größeren Standortdiversifizierung. Im Gegensatz zu den Institutionen der Gemeinschaft werden sie nicht durch die Gründungsverträge (Primärrecht), sondern durch Rechtsakte der Institutionen (Sekundärrecht) gegründet.
Siehe auch
- Verzeichnis der Agenturen (PDF)
- Agenturen der EU auf der Website der Europäischen Union
- Wikipedia-Artikel zu den Agenturen der Europäischen Union
- Weiter im Kurs "Europäische Union", Kapitel "Rechtsetzung in der EU" Zusammenfassung: Rechtsetzung
- Zurück zur Seite Exkurs: Die Finanzen der EU
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