Europäische und nationale Agenturen

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Die Agenturen der Europäischen Union sind Einrichtungen der Europäischen Union mit meist eigener Rechtspersönlichkeit, die die Mitgliedstaaten und deren Bürger unterstützen sollen. Ihre Standorte sind über die EU verteilt und erfüllen so den Wunsch nach einer größeren Standortdiversifizierung. Im Gegensatz zu den Institutionen der Gemeinschaft werden sie nicht durch die Gründungsverträge (Primärrecht), sondern durch Rechtsakte der Institutionen (Sekundärrecht) gegründet.

Siehe auch


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