Europäische Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Mit der historischen Entwicklung des europäischen Einigungsprozesses entwickelte sich auch die multinationale Gewerkschaftsbewegung in Europa.

Dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB, engl ETUC) gehören heute 76 Mitgliedsorganisationen und 12 Industrieverbände aus 36 europäischen Ländern mit insgesamt 60 Millionen Mitgliedern an.

Nach 20 Jahren der Auseinandersetzungen um ArbeitnehmerInnenvertretungen in multinationalen Konzernen verabschiedete der EU-Ministerrat im Jahr 1994 die Europäische-Betriebsräte-Richtlinie. Auf dem Weg hin zu einem Sozialen Dialog auf europäischer Ebene kommt den Europäischen Betriebsräten und Betriebsrätinnen (kurz EBR) eine wichtige Rolle zu.
Sie repräsentieren auf demokratischer Basis die Ideen und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vieler Länder durch ein einziges Gremium. Das erleichtert auch dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin die Kooperation.

Seit 1999 forderten die Gewerkschaften eine weitere Verbesserung der Euro-Betriebsräte-Richtlinie, was seitens der Arbeitgeberverbände vehement abgelehnt wurde. Durch den Druck von Gewerkschaften, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission musste die Arbeitgeberseite doch kompromissbereiter werden.

Die neue EU-Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat tritt im Mai 2009 in Kraft und muss innerhalb von zwei Jahren in die Rechtsordnung aller Länder des Europäischen Binnenmarktes umgesetzt sein. Dazu gehören alle Länder der EU 27 sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Zukünftige EU-Länder werden die Richtlinie ab dem Tag ihres Beitritts anwenden.

Die Richtlinie gilt für Unternehmen, die im Europäischen Wirtschaftsraum mehr als 1000 Beschäftigte haben, davon mindestens jeweils 150 in zwei verschiedenen Ländern. Der Europäische Betriebsrat kann vom Unternehmen selbst, durch schriftlichen Antrag von 100 ArbeitnehmerInnen oder durch die Betriebsräte / Betriebsrätinnen des Konzerns eingerichtet werden.

Durch diese Richtlinie muss der jeweilige Europäische Betriebsrat und damit die Beschäftigten von europaweit tätigen Konzernen über die wirtschaftliche Situation des Konzerns informiert werden und zu bestimmten Entwicklungen, die Auswirkungen für die MitarbeiterInnen und ihre Arbeitsbedingungen haben - Beispiel: Betriebs-Fusionen - angehört werden.

Die Kosten für den Europäischen Betriebsrat, deren zumindest jährliches Treffen und grenzübergreifende Beratungen trägt die Unternehmensleitung. Zu diesen Treffen dürfen ebenso Sachverständige seitens der Gewerkschaft hinzugezogen werden.

Die neu gefasste EBR-Richtlinie wurde im Wesentlichen in informellen Verhandlungen der europäischen Sozialpartner ausgearbeitet und bringt vor allem bessere Unterrichtungs- und Anhörungsrechte für europäische Betriebsräte.

Der europäische soziale Dialog ist ein wichtiger Bestandteil des europäischen Sozialmodells, in dem Diskussionen, Konsultationen, Verhandlungen und gemeinsame Maßnahmen der SozialpartnerInnen (ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen) stattfinden.

Auf europäischer Ebene sind die Akteure des Sozialen Dialogs auf:

  • ArbeitnehmerInnenseite der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) und
  • die ArbeitgeberInnen werden vertreten von:
    • BusinessEurope (Union der Industrie- u Arbeitgeberverbände Europas);
    • UEAPME (Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe) und
    • CEEP (Europäischer Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft)

Der "Soziale Dialog" ermöglicht - auch branchenübergreifend, dass eine Vereinbarung zwischen den europäischen SozialpartnerInnen durch eine verbindliche Richtlinie vom Europäischen Rat umgesetzt werden kann.
Wird durch die Europäischen SozialpartnerInnen eine Einigung bei einem bestimmten Thema erzielt, so gilt diese für alle ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen in Europa.

In der Vergangenheit kam es auf diese Weise zu Vereinbarungen wie

  • Elternurlaub (1995, von den europäischen Sozialpartnern 2009 überarbeitet);
  • Teilzeitarbeit (1998);
  • befristete Arbeitsverhältnisse (1999);
  • Telearbeit (2002);
  • lebenslanges Lernen (2002);
  • Stress am Arbeitsplatz (2004);
  • Gleichbehandlung von Mann und Frau (2005);
  • Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz (2007).



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