Erweiterung und Vertiefung der Gemeinschaft
Aus WIGBIT
Beim Gipfel von Den Haag im Jahr 1969 beschließen die sechs Mitgliedstaaten der EG, eigene Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Ebenso werden die Grundsteine für eine Wirtschafts- und Währungsunion und die Vollendung des Gemeinsamen Marktes sowie die Erweiterung der EG um das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark gelegt.
Im darauf folgenden Jahr werden eine gemeinsame Handelspolitik und die Übergabe der Außenhandelspolitik aus den Händen der Nationalstaaten an die EG beschlossen.
In Hinblick auf eine gemeinsame Währungsunion wird bereits 1972 die "Europäische Währungsschlange" eingeführt. Sie sieht eine maximale Schwankungsbreite der Wechselkurse von +/–2,25 % vor.
Mit 1. Jänner 1973 treten bei der sogenannten "Norderweiterung" der EG das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark der Staatengemeinschaft bei. Norwegen hatte zuvor bei einer Volksabstimmung eine Mitgliedschaft des Landes abgelehnt.
Am Gipfeltreffen in Paris 1974 wird die Schaffung des Europäischen Rates als ständiges Treffen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer festgelegt.
Neben zahlreichen Assoziierungsabkommen, welche die EG bereits mit einer Vielzahl europäischer Staaten schließt (u .a. 1973 mit Österreich), ist das Lomé I. Abkommen zu erwähnen (mittlerweile durch das Cotonue-Abkommen aus dem Jahr 2000 abgelöst). Es regelt die Handelsbeziehungen der EG mit fast allen Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Ozeans (sog AKP-Staaten). So sehr dieses Abkommen einen Meilenstein in der Beziehung Europas zu den ärmeren Staaten gebildet hat, zeigt es auch die Grenzen europäischer Entwicklungspolitik auf: So wird bis heute der Zugang zum europäischen Markt von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (den wichtigsten Exportgütern der AKP-Länder) erheblich beschränkt.
Bei einem Treffen in Bremen wird 1978 ein weiterer Anlauf in Hinblick auf ein Europäisches Währungssystem (EWS) gewagt: Eine einheitliche Währungseinheit, der ECU, wird geschaffen.
Ein wichtiger Meilenstein in der demokratischen Entwicklung eines geeinten Euro-pas werden die ersten allgemeinen Wahlen zum Europäischen Parlament am 7. und 10. Juni 1979.
"Süderweiterung": Zur weiteren Stärkung der Demokratie am Kontinent wird am 1. Jänner 1981 Griechenland Vollmitglied der EG. In den Jahren seit dem Zweiten Weltkrieg war das Land innenpolitisch höchst instabil. Bürgerkrieg und Militärdiktaturen prägten es bis in die 70er-Jahre. Damit wird auch erstmals ein Beitrittskandidat primär wegen seiner politischen anstatt seiner ökonomischen Wichtigkeit in die Gemeinschaft aufgenommen. Im selben Geist führt die EG auch Verhandlungen mit den erst jungen Demokratien Spanien und Portugal, deren Beitritt 1986 erfolgt.
Trotz dieser Neumitglieder verläuft der Einigungsprozess bis Mitte der 80er-Jahre nur sehr schleppend. Einen inhaltlich entscheidenden Vorstoß macht der italienische Europaparlamentsabgeordnete und Begründer der Europäischen Föderalen Bewegung ALTIERO SPINELLI mit seinem 1984 vorgelegten Verfassungsentwurf.
Der Vorschlag konzentriert sich vor allem auf einen einheitlichen Rechtsrahmen sowie die Schaffung zentraler politischer Strukturen (vor allem durch Aufwertung des Parlaments). Obwohl der Antrag mehrheitlich vom Europäischen Parlament angenommen wurde, verwerfen ihn die Mitgliedstaaten. Dennoch wird die „Spinelli-Verfassung“ zu einem wichtigen Impuls für die Errichtung der Europäischen Union, zahlreiche Punkte daraus sind heute bereits politische Realität geworden.
Zur Beschleunigung der Einheit schlägt die Kommission unter ihrem tatkräftigen Präsidenten Jaques Delors im Juni 1985 die endgültige Verwirklichung des Binnenmarktes bis 1992 vor. Bestehende Hürden wie Kontrollen an Grenzen sollen rasch beseitigt werden. 1986 wird dieser Vorschlag von den Mitgliedstaaten in Luxemburg und Den Haag mit der Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) angenommen.
Die vier Freiheiten im Binnenmarkt, auch Grundfreiheiten genannt (mit einigen praktischen Auswirkungen):
- Freier Personenverkehr
(ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit für unselbständig Erwerbstätige, Niederlassungsfreiheit für Unternehmen, Abschaffung der Personenkontrollen an der Grenze...) - Freier Dienstleistungsverkehr
(Öffnung für handwerkliche Berufe, ebenso Transport- und Telekommunikationsmärkte, Wechselseitige Anerkennung der Diplome, Recht der Unternehmen eigenes Personal zu entsenden...) - Freier Warenverkehr
(Keine Grenzkontrollen, Keine Einfuhrbeschränkungen, Produktregelungen nur ausnahmsweise zulässig...) - Freier Kapitalverkehr
(Freie Geld- und Kapitalbewegungen, keine Inländervorbehalte beim Immobilienerwerb...)
1989: Jahr der großen Veränderungen
1989 beantragt Österreich die Mitgliedschaft in die EG (17. Juli).
Aber nicht nur für Österreich wird dieses Jahr ein entscheidendes: Ganz Europa verändert sein Gesicht.
Die bisherige politische Teilung des Kontinents wurde symbolisch durch den Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 überwunden. In diesem Bewusstsein beginnen bald Beratungen der EG-Mitgliedstaaten über die Zukunft der neuen Partnerländer in Mittel- und Osteuropa (MOEL-Staaten). Als einer der ersten grundsätzlichen Schritte zur Vereinigung Europas werden die wirtschaftliche Erholung und der Aufbau der postkommunistischen Staaten gesehen. Im Mai 1990 werden die Verträge zur Gründung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) unterzeichnet. Damit sollte vor allem den MOEL-Ländern finanzielle Unterstützung angeboten werden, um die demokratische Entwicklung auch ökonomisch zu stützen.
Am 19. Juni 1990 wird im luxemburgischen Schengen das gleichnamige Abkommen unterfertigt. Damit sollte für die BürgerInnen der EG die Einheit der Mitgliedstaaten noch spürbarer werden, indem nach und nach die Personenkontrollen an den Grenzen wegfallen (daher der Name "Schengen-Raum").
Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) wird 1994 realisiert. Ihm gehören die EG Mitgliedstaaten und ihre westeuropäischen Nachbarn an (Österreich, Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweden, Finnland – also alle EFTA-Mitglieder mit Ausnahme der Schweiz).
Schon im Jahr 1994 ergehen die ersten Beitrittsansuchen von MOEL-Ländern (Ungarn und Polen) zur mittlerweile gegründeten Europäischen Union. Am 12. Juni 1994 entscheidet die österreichische Bevölkerung mit der eindeutigen Mehrheit von 66,6 % positiv über den Beitritt zur Europäischen Union. Auch in Schweden und Finnland stimmt die Bevölkerung für den EU-Beitritt, einzig in Norwegen lehnt die Bevölkerung bereits zum zweiten Mal einen solchen Schritt ab.
Mit 1. Jänner 1995 werden somit die beiden nordeuropäischen Staaten und Österreich Vollmitglieder der Europäischen Union. Im selben Jahr tritt das zuvor erwähnte Schengen-Abkommen in Kraft, das die Kontrollen zwischen den Grenzen der Mitgliedstaaten abschafft (für Österreich gilt das Abkommen erst ab Dezember 1997).
Mit Beendigung des Kalten Krieges und dem Zerfall der UdSSR hat sich für Europa insgesamt eine neue politische Dimension aufgemacht. Den Transformationsländern wird eine europäische Perspektive aus sicherheits- und geopolitischen Motiven aber auch aufgrund von starken wirtschaftlichen Interessen gegeben. Die Beitrittsverhandlungen werden 1998 vorerst mit Tschechien, Ungarn, Zypern, Polen, Slowenien und Estland und bald darauf auch mit der Slowakei, Malta, Litauen und Lettland eröffnet. Bulgarien und Rumänien, die sich um vieles schwerer mit der Transformation in eine marktwirtschaftlich orientierte Demokratie getan haben, folgen erst 2000. Mit der feierlichen Unterzeichnung der Beitrittsverträge am 16. April 2003 in Athen wurden die Verhandlungen mit der ersten Gruppe abgeschlossen.
Die „EU-Osterweiterung“ am 1. Mai 2004 (bzw. hinsichtlich Rumänien und Bulgarien am 1.1.2007) ist die bislang größte und bedeutsamste Erweiterungsrunde gewesen – zugleich aber auch wegen des großen Wohlstandsgefälles zwischen Ost und West die schwierigste.
Die Architektur Europas dürfte auch mit der größten Erweiterungsrunde noch keinesfalls ihren Endpunkt erreicht haben. Kroatien wird 2013 der EU beitreten. Seit Oktober 2005 werden Beitrittsverhandlungen mit der Türkei geführt. Weitere Beitrittskandidaten sind Mazedonien, Montenegro und Island. Potenzielle Bewerber sind die Westbalkanländer, mit denen sogenannte Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen (SAA) abgeschlossen worden sind (Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien).
In diesem Zusammenhang ist auch die intensiv geführte Diskussion über die Zukunft der Europäischen Union zu sehen: Wo sind die Grenzen Europas – im geopolitischen, aber insbesondere integrationspolitischen Sinn? Ist die EU fähig und bereit, zusätzliche Mitglieder aufzunehmen?
Eckdaten wichtiger Reformen der Grundlagenverträge und Jahr des Inkrafttretens
| Jahr | Vertrag |
|---|---|
| 1951/52 | EGKS |
| 1957/67 | EWG / EAG |
| 1965/87 | Fusionsvertrag |
| 1986/87 | Einheitliche Europäische Akte (EEA) |
| 1991/93 | Europäische Union (Vertrag von Maastricht) |
| 1997/99 | Vertrag von Amsterdam |
| 2000/03 | Vertrag von Nizza |
| 2007/2009 | Vertrag von Lissabon |
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