Durchsetzung von Rechten

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Betriebliche Aktivitäten

In der Praxis hat es sich bewährt, nicht unbedingt vor die Schlichtungsstelle zu ziehen, sondern die Rechte mit betriebspolitischen Mitteln durchzusetzen.

Bei Meinungsverschiedenheiten kommt es darauf an, den Druck auf die ArbeitgeberInnenseite zu erhöhen, vor allem durch betriebliche Aktivitäten.

Vorteile:

  • Es kommt seltener zu einer Verhärtung der Fronten zwischen dem Betriebsrat und dem/der ArbeitgeberIn.
  • Führen die Maßnahmen zum Erfolg, kann der Betriebsrat mehrere Pluspunkte verbuchen:
    Eine einvernehmliche Lösung mit dem/der ArbeitgeberIn wird sich positiv auf das Betriebsklima auswirken.
    Das Ziel ist schneller erreicht als mit einem unter Umständen mehrere Jahre dauernden Arbeitsgerichtsverfahren.
  • Auch der/die ArbeitgeberIn steht nicht mit leeren Händen da.
    Der betriebliche Ablauf wird nicht mehr durch den Konflikt beeinträchtigt.
    Bei einem Verfahren wären dem/der BetriebsinhaberIn weitaus höhere Kosten entstanden

Mittel zur Durchsetzung von Rechten

Verweigerungshaltung gegenüber dem/der ArbeitgeberIn

Die Verweigerungshaltung ist besonders interessant, wenn der Betriebrat etwas erreichen möchte, was nur im Wege einer freiwilligen Betriebsvereinbarung verwirklicht werden kann, er also auf das Entgegenkommen des/der ArbeitgebersIn angewiesen ist. Als Druckmittel des Betriebsrates bietet sich beispielsweise die Kündigung einer bereits getroffenen Betriebsvereinbarung zur Mehrarbeit an.

Kopplungsgeschäfte

Der Betriebsrat kann sogenannte Kopplungsgeschäfte mit dem/der ArbeitgeberIn abschließen. Ein/e ArbeitgeberIn, der/die z.B. dringend auf die Leistung von Mehrarbeit angewiesen ist, dürfte eher zu Zugeständnissen in ganz anderen Fragen bereit sein. Mehrarbeit kann nun mal nicht eingeführt werden ohne Zustimmung des Betriebsrates. Derartige Kopplungsgeschäfte sind zulässig.

Aktive Einbeziehung der Belegschaft

Es hat sich immer wieder als sinnvoll erwiesen, wenn die Belegschaft als Ganzes aktiv wird. Dazu müssen die Belegschaftsmitglieder wissen, worum es geht und was der Betriebsrat erreichen will. Deswegen müssen die ArbeitnehmerInnen über die Vorhaben des/der Arbeitgebers/in und die daraus entstandenen Meinungsverschiedenheiten mit dem Betriebsrat unterrichtet werden.

Mögliche Mittel:

  • Betriebsratsinfos/-zeitung/-newsletter und ähnliches informieren die ArbeitnehmerInnen regelmäßig über die Arbeit des Betriebsrates und den Stand der Verhandlungen mit dem/der ArbeitgeberIn.
  • Belegschaftsbefragungen, um die Stimmungslage unter den Beschäftigten einzufangen.
  • Gespräche während der Betriebsbegehung.
  • Außerordentliche Betriebsversammlungen zur Darstellung des Problems.



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