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Von MAI zu GATS

Die Welthandelsorganisation (kurz WTO), welche die Interessen der Multis vertritt, gewährt den transnationalen Konzernen (kurz TNKs) bislang nur Rechte (Handelsliberalisierung, Patentschutz, Investitionsschutz) aber keine Pflichten. Errungenschaften des 20. Jahrhunderts wie Arbeits- und Sozialrechte, Umweltschutzgesetze und Menschenrechte, sind aus der Sicht der Multis Handelshemmnisse, die es aus dem Weg zu räumen gilt.

Die Welthandelsorganisation (kurz WTO), welche die Interessen der Multis vertritt, gewährt den transnationalen Konzernen (kurz TNKs) bislang nur Rechte (Handelsliberalisierung, Patentschutz, Investitionsschutz) aber keine Pflichten. Errungenschaften des 20. Jahrhunderts wie Arbeits- und Sozialrechte, Umweltschutzgesetze und Menschenrechte, sind aus der Sicht der Multis Handelshemmnisse, die es aus dem Weg zu räumen gilt.

Der folgende Beitrag bezieht sich auf das MAI, das Multilaterale Abkommen über Investitionssicherheit der Welthandelsorganisation, das im Oktober 1998 vorerst unter dem Druck des weltweiten Widerstands seitens Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen scheiterte.

Das MAI ist für WTO-Manöver exemplarisch und ist - in "Salami-Taktik" - wieder auf den Tisch gekommen:

aus einem Beitrag von Michael Houben, D 1999

Das MAI sah "performance requirements" vor:

  • Stillstand
  • Rollback

beides insbesondere bei Arbeitsrechten und Umweltschutz.

Will uns CSR (Corporate Social Responsibility), die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen, von WTO-Manövern ablenken?

GATS, das Dienstleistungsabkommen

Die Welthandelsorganisation (WTO) über GATS, das Allgemeine Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Trade in Services, kurz GATS oder Dienstleistungsabkommen) startete mit der Liberalisierung des Telekommunikations- und Energiesektors und dreht sich mittlerweile zentral um die Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen.

Susan George (stv. Direktorin des Transnational Institute), Autorin und Vize-Präsidentin von Attac Frankreich geht im folgenden Interview mit utv.at näher auf Wirtschafts-Lobbies ein:

von utv.at, zu beziehen via normale.at

Dienstleistungen sind stark auf die Bedürfnisse des heimischen Marktes gerichtet. Die regulierenden Standards unterliegen zum großen Teil gesetzlichen Bestimmungen, die mit sozialen und wirtschaftlichen Eigenheiten des jeweiligen Landes zusammenhängen.

Das GATS soll nun einen Rahmen bilden, der die nationalen Regeln transparent, international vergleichbar und homogener macht. Damit sollen handelshemmende, nationalstaatliche Regelungen fallen und das im Dienstleistungshandel vermutete Wachstumspotenzial genutzt werden.

Öffentliche Dienstleistungen als ungehobene Schätze

Öffentliche Dienstleistungen wie Wasser, Bildung, Verkehr, Postdienste sollen mittels GATS weltweit für den privaten Wettbewerb geöffnet werden.

Geschätzte Jahresumsätze weltweit:

  • Wasser: ca. 1.000 Milliarden US-$
  • Bildung: ca. 2.000 Milliarden US-$
  • Gesundheitswesen: ca. 3.500 Milliarden US-$

Dienstleistungshandel - volkswirtschaftliche Bedeutung:

  • Steigender Anteil am Welthandel: ca 20% (1999)
  • Industrieländer: 75% der Dienstleistungs-Exporte
  • Größte Exporteure 1999: EU 574 Mrd. US-$, USA 274 Mrd. US-$
  • Wichtigste Sektoren: Tourismus (32,8%), Transport (23%)
  • Dienstleistungssektor in OECD-Ländern: 60-70% des BIP, 64% der Beschäftigten

Verpflichtung zur Liberalisierung

Der Dienstleistungssektor macht in den Industriestaaten zwei Drittel der Wirtschaftsleistung aus. Zu den ca. 150 im GATS aufgelisteten Dienstleistungen gehören u. a. Telekommunikation, Post, Strom, Gas, Wasser, Transport, Tourismus, Medien, Bildung und Gesundheitswesen. Einmal eingegangene Liberalisierungsverpflichtungen können nicht mehr rückgängig gemacht werden. Und die WTO-Mitgliedsländer sind zur permanenten Weiterliberalisierung verpflichtet. Sie machen Vorschläge, wo sie in anderen Ländern Liberalisierungen wünschen und bieten als "Gegengeschäft" Liberalisierungen im eigenen Land an.

Wesentliche Liberalisierungsverpflichtungen wurden jedoch von den meisten WTO-Mitgliedsstaaten schon bei der Gründung der WTO 1995 eingegangen - die Telekommunikations- und Energiesektoren waren die ersten. Auch Österreich hat damals bereits einer weitgehenden Liberalisierung in den Bereichen Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen zugestimmt.

Pascal Lamy, bislang Kommissär der EU-Kommission, der die GATS-Angebote und -Forderungen aller EU-Mitgliedsstaaten betreute, ist heute WTO-Generaldirektor.

Eine Beispielsammlung für die fehlgeschlagene Liberalisierung öffentlicher Dienste (188k) bietet die Stopp GATS-Kampagne.

GATS und ArbeitnehmerInnenrechte

Aus ArbeitnehmerInnensicht zeichnet sich bei der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen durch natürliche Personen ein verstärkter Liberalisierungsdruck ab:

  • So fordern die Industriestaaten eine leichtere Einreise für höher qualifizierte Arbeitskräfte bzw. die Einführung eines GATS-Visa.
  • Die Entwicklungsländer sehen ökonomische und soziale Vorteile für niedrig qualifizierte Arbeitskräfte.

Die Forderungen sind sehr weitreichend, etwa die Abschaffung von wirtschaftlichen Bedarfsprüfungen oder Ausnahmen von verpflichtenden Beiträgen zu Sozialversicherungen.

Damit verbunden ist eine Aushöhlung von ArbeitnehmerInnenrechten zu befürchten.


Stopp-GATS-Kampagne

Bild:stoppgats.jpg

Im Zuge der im Jahr 2002 gestarteten "Stopp GATS"-Kampagne - getragen von ÖGB, Attac Österreich, Armutskonferenz, Österreichischer HochschülerInnenschaft, Greenpeace sowie 50 weiteren Organisationen - erklärten sich

  • 310 Gemeinden in Österreich,
  • 83 Gemeinden in der Schweiz,
  • 250 Gemeinden in Frankreich
  • und über 30 Gemeinden in Großbritannien

zu "GATS-freien Zonen".

www.stoppgats.at - www.stoppgats.ch

EU-Dienstleistungsrichtlinie

Bild:steinhammer.jpg

Bolkestein im Anmarsch, Artikel von Annette Groth und Christine Wicht

siehe auch www.labournet.de/diskussion/eu/sopo/bolkestein_infos.html

??? Die Europäische Kommission hat im Februar 2004 einen Richtlinienvorschlag dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, der Dienstleistungen im Binnenmarkt grundlegend neu regeln soll. Diese EU-Dienstleistungsrichtlinie wird, nach dem Verfasser des ersten Entwurfes Frits Bolkestein, auch Bolkestein-Richtlinie genannt. Der Vorschlag birgt Sprengstoff für die Beschäftigten im Dienstleistungssektor, aber auch für die KonsumentInnen.

Die Richtlinie zielt darauf ab, unter anderem das Herkunftslandprinzip horizontal umzusetzen. So würden die jeweiligen nationalen Bestimmungen unterlaufen und die Erosion verbindlicher Qualitätsstandards gefördert.

Österreichische Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen haben die Kampagne "Aktiv gegen die Dienstleistungsrichtlinie" gestartet, die informiert und sensibilisiert über

  • das drohende Lohn- und Sozialdumping,
  • die Aushöhlung des KonsumentInnenschutzes
  • und die Gefährdung von Dienstleistungen im allgemeinen öffentlichen Interesse.

Folgen der Entsende-Richtlinie

Bild:Demo060214.jpg

Die Mitgliedstaaten dürften nur die Einhaltung jener Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen kontrollieren, die in der "Entsenderichtlinie" festgelegt sind. Allerdings sind nicht alle Teile des Arbeitsrechtes in der Entsenderichtlinie erfasst. Nicht erfasst und daher dem Herkunftslandprinzip untergeordnet wären in Österreich wichtige Bereiche wie etwa:

  • im Arbeitsvertragsrecht: unzulässige Vertragsklauseln, Schadenersatz, Versetzung;
  • Arbeitszeitregelungen, die nicht Höchstarbeitszeiten und Mindestruhe betreffen, also etwa die Anordnung von Überstunden;
  • Bestimmungen über die Lage der Arbeitszeit;
  • die Entgeltfortzahlung bei Krankheit;
  • der Kündigungsschutz und das Entlassungsrecht;
  • das Arbeitsverfassungsrecht, also etwa die Möglichkeit einen Betriebsrat / eine Betriebsrätin zu wählen.

In all diesen Fällen würde in Österreich für ausländische DienstleisterInnen daher das Herkunftslandprinzip, das Recht ihres Herkunftslandes gelten! In all diesen Fällen würden - oft über Jahrzehnte erkämpfte - Errungenschaften, die das Arbeitsleben humaner machen, für ungültig erklärt. Zu Recht sprechen sich daher Gewerkschaften gegen das Herkunftslandprinzip aus.

Abmilderung durch das EU-Parlament?

Proteste und Kritik der nationalen Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen sowie der Europäische Gewerkschaftsbund und europäische Branchenverbände haben durch Interventionen bei den Abgeordneten zum Europäischen Parlament aller Länder Bewegung in die politische Debatte gebracht.

Wenngleich das Europäische Parlament im Februar 2006 dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag die Giftzähne gezogen hat und rund 400 Änderungsanträge eingebracht hat, forderte der Europäische Gewerkschaftsbund im März 2010 eine Revision des EU-Rechtsrahmens über die Freizügigkeit von ArbeitnehmerInnen und insbesondere eine dringende Revision der Entsenderichtlinie.

Weitere Infos: www.etuc.org



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