Die Gründungsverträge
Aus WIGBIT
Nach zwei für unseren Kontinent so verlustreichen Weltkriegen suchten die Menschen Europas nach einer Lösung, um solche Konflikte in Hinkunft zu vermeiden. Friede sollte endlich zwischen den Nationen herrschen, die sich zuvor über Jahrhunderte hinweg bekriegt hatten. Doch noch während IdealistInnen an solch einer Friedenslösung arbeiteten, wuchs mit der Teilung Europas in zwei gesellschaftspolitische Systeme bereits ein neuer Konflikt heran. Nach nur kurzer Zeit des friedlichen Zusammenlebens hatte der „Kalte Krieg“ begonnen. Auf das Bedrohungspotential der Sowjetunion reagierten die Westmächte 1949 mit der Gründung der NATO.
Um den Einigungsprozess der westeuropäischen Staaten weiter voranzubringen, galt es zunächst, die einstigen Kriegsgegner Frankreich und Deutschland näher aneinander zu binden. Frankreichs Außenminister Robert Schuman macht im Mai 1950 einen Aufsehen erregenden Vorschlag („Schuman-Plan“), indem er die Auslöschung der Gegensätze zwischen Frankreich und Deutschland durch eine wirtschaftliche Verflechtung beider Staaten fordert. Eine gemeinsame „Hohe Behörde“ sollte von nun an die Entwicklung der Stahlindustrie beider Länder lenken und überwachen.
Schuman legt damit den Grundstein für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die auch anderen Ländern offen steht, die an einer gemeinsamen Zukunft interessiert sind.
Am 18. April 1951 unterzeichnen in Paris neben Deutschland und Frankreich auch Italien, Belgien, Luxemburg und die Niederlande den Gründungsvertrag der EGKS.
Schon ein Jahr nach Unterzeichnung des EGKS Vertrages beschließen die Mitgliedstaaten die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG). Die Übereinkunft kann jedoch aufgrund der Ablehnung durch das französische Parlament nicht realisiert werden. Um dennoch eine engere Zusammenarbeit im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich zu erlangen, wird in London 1954 die Westeuropäische Union (WEU) gegründet. Die Einigungstendenzen der Mitgliedstaaten sind groß und 1955 wird von den Außenministern beschlossen, die europäische Integration auf die gesamte Wirtschaft auszuweiten.
Einen wichtigen Markstein dieser Entwicklung stellt das Treffen im März 1957 in Rom dar; hier erfolgt auf Grundlage der so genannten Römischen Verträge die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG). Diese weit reichenden Abkommen münden auch in der Installierung des Europäischen Parlaments, wenngleich vorerst nur mit beratenden Funktionen. Brüssel wird zum Sitz der zentralen Kommissionen gewählt.
Die Bestrebungen nach weit reichender Harmonisierung in möglichst vielen Bereichen führen 1962 zu einer gemeinsamen Agrarpolitik der EWG.
Die Erweiterung der EWG stößt jedoch manchmal auf überwunden geglaubte Probleme: So verkündet 1963 der französische Präsident General de Gaulle, dass sein Land den Beitritt des Vereinigten Königreichs (Großbritanniens) zur Gemeinschaft ablehnen werde. Erst 10 Jahre später kann es der EWG beitreten.
Im April 1965 wird die Fusion der Exekutivorgane der drei Europäischen Gemeinschaften EWG, EGKS und EAG beschlossen (sog Fusionsvertrag).
Weitere Entwicklungen werden stark durch die ablehnende Haltung Frankreichs beeinträchtigt. Wegen der Pläne der Kommission zur Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik nehmen die französischen VertreterInnen von Juli 1965 bis Jänner 1966 nicht an den Ratssitzungen teil (sogenannte „Politik des leeren Stuhls“, um Beschlüsse zu verhindern). In diesem Zusammenhang wird erstmals das Veto eines Landes in Frage gestellt. Beim Kompromiss von Luxemburg im Jänner 1966 beschließt Frankreich, wieder an den Sitzungen teilzunehmen, wenn das Einstimmigkeitsprinzip der EG gewahrt bleibt.
Die Realisierung des Binnenmarktes schreitet voran, und mit 1. Juli 1968 tritt die Zollunion der bisherigen Mitgliedstaaten in Kraft. Damit kommt es zum Entfall sämtlicher Binnenzölle und der Abschaffung von Kontingentierungen beim Warenaustausch. Gegenüber Drittstaaten wird ein gemeinsamer Zolltarif eingeführt.
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