Die Europäische Zentralbank

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Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion (Euro-Zone), sohin gleichsam die "Hüterin des Euro". Zu ihren wichtigsten geldpolitischen Instrumenten zählen die Genehmigung der Ausgabe der Euro-Banknoten sowie die Festlegung des Leitzinssatzes. Sie bildet gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken der EU-Staaten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Das ESZB ist dem vorrangigen Ziel der Preisstabilität verpflichtet. Die Vernachlässigung anderer wichtiger Ziele, insbesondere Wachstum und Beschäftigung (wie etwa nach dem Vorbild der Zentralbank der USA, der sogenannte „Fed“), ist aus ArbeitnehmerInnensicht zu beanstanden.

Die EZB agiert unabhängig, dh dass sie keinen Weisungen anderer Organe der EU oder der Mitgliedstaaten unterliegt. Zur Stärkung der Durchsichtigkeit und demokratischen Legitimation ihrer weit reichenden währungspolitischen Entscheidungen sind gewisse institutionelle Verschränkungen mit den anderen Organen der EU vorgesehen (z. B. Teilnahme von VertreterInnen des Rates und der Kommission an den Sitzungen des EZB-Rates, Berichtspflichten an die anderen Organe, Anhörungen vor den zuständigen Ausschüssen des EP).

Mittlerweile haben 17 Staaten (sog. Euro-Zone) ihre Nationalbanken unter Kontrolle und Leitung der EZB gestellt.

Euro-Zone:
Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern

Jene nationalen Banken, die nicht dem Euro-Gebiet angehören, haben einen eigenen Status innerhalb des ESZB. Sie sind an Entscheidungen der EZB oder des ESZB nicht gebunden, setzen somit eine unabhängige Währungspolitik weiter fort.



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