Die Europäische Kommission
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Die Kommission ist – ebenso wie der Rat – ein "Mischorgan". Sie nimmt sowohl (legislative) Rechtsetzungsaufgaben als auch (exekutive) Verwaltungsaufgaben wahr. Die Fülle von Macht und Verantwortung macht die Kommission auch für Lobbying besonders begehrlich.
Inhaltsverzeichnis |
Die wichtigsten Aufgaben
Rechtsetzung
Die Kommission hat in aller Regel das "Initiativrecht" in der Rechtsetzung. Das heißt, dass Richtlinien und Verordnungen nur auf Vorschlag der Kommission zustande kommen können.
Verwaltungsaufgaben
In einigen wenigen, aber sehr bedeutsamen Bereichen (insbesondere im Wettbewerbsrecht) verfügt die Kommission über unmittelbare Vollzugskompetenzen. So ist z. B. die Kommission im Grunde allein befugt, Unternehmenskartelle von europäischer Tragweite zu untersagen oder Beihilfen der Mitgliedstaaten an „ihre“ Unternehmen zu genehmigen. Von den Gewerkschaften wurde hier in den letzten Jahren thematisiert, inwieweit Beihilfen an grundsätzlich subventionsabhängige öffentliche Dienstleister (z. B. Krankenhäuser, Schulen, sozialer Wohnbau) dem Einfluss der marktorientierten Kommission entzogen werden können.
Häufig ermächtigen einzelne EU-Rechtsakte (Richtlinien oder Verordnungen) die Kommission zum Erlass von Durchführungsbestimmungen, z. B. zur Anpassung an technische Veränderungen (zu dem, was in Österreich als "Verordnung" bezeichnet wird). In derartigen Fällen wird die Kommission stets durch Ausschüsse unterstützt, in denen die Mitgliedstaaten repräsentiert sind (sogenannte Komitologieverfahren).
In der Mehrzahl der Fälle ist das EU-Recht jedoch von den mitgliedstaatlichen Behörden zu vollziehen bzw. (im Fall der Richtlinien) von den nationalen Parlamenten in Gesetzesform umzusetzen. In diesen Fällen ist es die Aufgabe der Kommission, die Mitgliedstaaten dahingehend zu kontrollieren, ob sie das EU-Recht auch korrekt beachten. Man spricht dann von der Kommission als "Hüterin des Gemeinschaftsrechts" bzw. "Hüterin der Verträge". Nötigenfalls kann sie die Mitgliedstaaten auch vor den Gerichtshof zitieren (siehe Vertragsverletzungsverfahren).
Vertretung der EU nach Außen
Die Europäische Kommission vertritt auch die EU auf internationaler Ebene. Dadurch können die Mitgliedstaaten in internationalen Foren wie der Welthandelsorganisation (WTO) "mit einer Stimme" sprechen. Ferner ist die Kommission für das Aushandeln völkerrechtlicher Verträge im Namen der EU verantwortlich. Ein Beispiel dafür ist das Abkommen von Cotonou (früher Lomé), in dem die Bedingungen für eine bedeutende Hilfs- und Handelspartnerschaft zwischen der EU und den Entwicklungsländern in Afrika, in der Karibik und im Pazifikraum festgelegt sind.
Zu beachten ist jedoch, dass die Kommission am internationalen Parkett stets an Mandate gebunden ist, die ihr vom Rat erteilt werden. In der Praxis kommt es dabei oft zu Kompetenzkonflikten: zwischen Kommission und Rat oder – ganz grundlegend – zwischen der EU und einzelnen Mitgliedstaaten, vor allem wenn letztere bestimmten internationalen Abkommen mit Skepsis begegnen (z. B. beim weltweiten Liberalisierungsabkommen im Handel mit Dienstleistungen – "GATS").
Zusammensetzung, Arbeitsweise, Beschlüsse
Die Europäische Kommission besteht aus 27 Mitgliedern – den KommissarInnen (je 1 pro Mitgliedstaat). Jedem/Jeder KommissarIn unterstehen spezifische Fachbereiche (z. B. Soziales, Umweltschutz, Binnenmarkt etc). Die Kommission wird auf fünf Jahre ernannt. Eine Verlängerung der Amtsdauer ist möglich.
Evelyn Regner - Abgeordnete zum Europäischen Parlament - beschreibt im EU-Hörbuch des ÖGB die derzeitige Ausrichtung der EU-Kommission:
zum Audiobeitrag (00:39 Min, 780 kb)
Die Kommission ist als überstaatliches Entscheidungsgremium konzipiert. Demgemäß sind die KommissarInnen – insbesondere von den Mitgliedstaaten – unabhängig und ausdrücklich dem Allgemeinwohl der EU verpflichtet. Das hindert freilich die Mitgliedstaaten nicht daran, über "ihren" Kommissar Einfluss auf die Politik der Kommission auszuüben zu versuchen. Inwieweit dies gelingt, hängt immer von den besonderen Konstellationen ab. Zu bedenken ist ferner, dass die Festlegung der Mitgliedstaaten auf "ihren" Kommissar immer auch ein Politikum innerhalb der Mitgliedstaaten ist.
Hier sieht Maria Berger - österreichische Richterin am Europäischen Gerichtshof - in einem Ausschnitt aus dem EU-Hörbuch des ÖGB auch Demokratielücken:
zum Audiobeitrag (01:50 Min, 2.11 MB)
Eine besondere Rolle innerhalb der Kommission nimmt der/die KommissionspräsidentIn ein. Er/Sie führt die Kommission in politischer Hinsicht und tritt meist auch als "das Sprachrohr der Kommission" in Erscheinung. KommissionspräsidentIn ist das höchste Amt, das von der EU vergeben wird. Es wird in der Regel von ehemaligen Regierungschefs/-chefinnen eines Mitgliedstaates ausgeübt.
Die Ernennung der Kommission erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Dabei wird zuerst nur der/die KommissionspräsidentIn designiert, anschließend – unter Einbeziehung des/der designierten PräsidentIn – die übrigen 26 KommissarInnen. Sowohl das Europäische Parlament (durch Zustimmung) als auch der Rat (durch Ernennung mit qualifizierter Mehrheit) müssen die derart zustande gekommene Kommission billigen. Die Zustimmungspflicht des Europäischen Parlaments führt dazu, dass das politische Kräfteverhältnis innerhalb der Kommission das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament in etwa widerspiegelt bzw. die demokratische Legitimation der Kommission gestärkt wird. Daher wird auch die Amtsdauer der Kommission mit der Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments (EP) zeitlich abgestimmt (z. B. 2004-2009, 2009-2014).
Während für die Zustimmung des EP zur Kommissionsernennung die einfache Mehrheit (mehr als die Hälfte) der abgegebenen Stimmen reicht, erfordert eine "Abwahl" (Misstrauenvotum) eine 2/3-Mehrheit. Das Misstrauensvotum des EP kann sich überdies nur auf die Kommission als Ganzes beziehen (nicht gegen einzelne KommissarInnen).
In der Praxis erfordert die Bildung der Kommission oft einen komplizierter diplomatischen Balanceakt, der in relativ kurzer Zeit bewältigt werden muss. Mit folgenden Fragen muss sich dann ein zwischen den Hauptstädten bewegender designierter Kommissionspräsident auseinandersetzen: Ist die Kommission (partei-)politisch ausgewogen? Sind die "besonders wichtigen" Staaten ausreichend repräsentiert? Ist im Gremium ausreichend Expertise verankert? Ist das Frauen/Männer-Verhältnis ausgewogen? Wie können diejenigen, die zu kurz gekommen sind, auf anderem Wege abgegolten werden (z. B. durch eine Aufstockung von finanziellen Förderungen oder durch stärkere Berücksichtigung von Personalwünschen innerhalb der EU-Verwaltung)? Wie geht man mit renitenten Mitgliedstaaten um?
Die Kommission ist ein auf dem Kollegialitätsprinzip aufgebautes politisches Organ. Beschlüsse erfordern eine einfache Mehrheit, dh mindestens 14 (von den 27) KommissarInnen müssen dahinter stehen. Der Kommission ist ein Verwaltungsapparat unterstellt, der in Generaldirektionen, Direktionen, Abteilungen und Referate gegliedert ist. Um die tägliche Arbeit der Kommission kümmern sich derzeit rund 23.000 BeamtInnen, davon rund ein Viertel allein im Sprachendienst.
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