Der Wirtschafts- und Sozialausschuss

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Der Europäische Wirtschafts– und Sozialausschuss (EWSA) ist ein beratendes Organ zur Unterstützung der Rechtsetzungsorgane Rat, Kommission und Europäisches Parlament. In ihm sind VertreterInnen der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft versammelt. Der EWSA versteht sich vor allem als institutioneller Mittler zwischen den Rechtsetzungsorganen und der Zivilgesellschaft. Wenngleich sein politischer Einfluss begrenzt ist, genießt er immerhin auch Anhörungsrechte bei der Rechtsetzung im Bereich der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Darüber hinaus kann er aus eigener Initiative Stellungnahmen abgeben, wenn er es für zweckmäßig erachtet.

Der Ausschuss setzt sich aus VertreterInnen der ArbeitgeberInnen (Gruppe I), der ArbeitnehmerInnen (Gruppe II) und sonstiger Interessensgruppen (Gruppe III) zusammen. Neben den klassischen Sozialpartnern sind somit auch andere gesellschaftliche Bereiche (z. B. Verbraucherschutz und Umweltorganisationen) im Ausschuss repräsentiert. Aufgrund seiner dennoch stark sozialpartnerschaftlichen Prägung kommt dem EWSA aus ArbeitnehmerInnensicht besondere Bedeutung zu. Er leistet insoweit einen Beitrag zur institutionellen Festigung europäischer ArbeitnehmerInnenanliegen.

Der EWSA besteht aus 344 Mitgliedern, die vom Rat auf Vorschlag der Mitgliedstaaten auf 4 Jahre ernannt werden. Die 12 von Österreich entsandten Mitglieder setzen sich aus Vertretern von ÖGB, Bundesarbeitskammer (BAK), Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ), dem Bundeskomitee Freie Berufe Österreichs und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) zusammen.

Stellungnahmen des EWSA werden in Fachgruppen diskutiert und ausgearbeitet. Anschließend werden sie dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Parlament übersandt und im Amtsblatt veröffentlicht.

Fachgruppen des EWSA:

  • Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
  • Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch
  • Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft
  • Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft
  • Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz
  • Außenbeziehungen

Die Fachgruppen können wiederum Studiengruppen zur Erarbeitung der Stellungnahmen einsetzen. Die Arbeit der Studiengruppen kann auch durch externe Sachverständige unterstützt werden.



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