Der Europäische Soziale Dialog
Aus WIGBIT
Eigenes Sozialpartnerverfahren: Der Soziale Dialog
Die Grundlagenverträge enthalten auch Zuständigkeiten der EU, Fragen im Bereich der Sozialpolitik zu regeln. Dazu zählen u. a. technischer ArbeitnehmerInnenschutz, Arbeitsbedingungen, Schutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Chancengleichheit uvam. Ausdrücklich ausgenommen von dieser Kompetenz sind zwar Arbeitsentgelt und das Arbeitskampfrecht. Das bedeutet aber nicht, dass diese beiden Rechtsgebiete vom Gemeinschaftsrecht überhaupt nicht berührt würden. Ein Kollektivvertrag etwa, der unterschiedliche „Entgelte“ für ÖsterreicherInnen und Nicht-ÖsterreicherInnen vorsehen würde, wäre etwa als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot dennoch EU-widrig. Ein europäischer Mindestlohn könnte von der EU jedoch nicht festgelegt werden.
Zur Wahrnehmung der sozialpolitischen Zuständigkeit haben die europäischen Sozialpartner ein autonomes Rechtsgestaltungsrecht. Als "europäische Sozialpartner" gelten der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) als Dachverband der ArbeitnehmerInnen, Business Europe (vormals UNICE) als Dachorganisation der europäischen Industrie- und Arbeitgeberverbände sowie der Europäische Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP).
Kern dieses Gestaltungsrechtes ist der Abschluss von Vereinbarungen (Übereinkommen) im Bereich der Sozialpolitik. Derartige Vereinbarungen können die Grundlage für ein abgekürztes Rechtsetzungsverfahren bilden, indem (auf Vorschlag der Kommission) der Rat einen entsprechenden Rechtsakt annimmt, sodass die Sozialpartnervereinbarung gleichsam in Richtlinienform "umgegossen" wird. Im Ergebnis wird die Einbindung des EP durch die besondere Repräsentation der Sozialpartner ersetzt.
Auf diese Wiese sind bereits einige Richtlinien als Durchführung von Sozialpartnerübereinkommen erlassen worden. Zu nennen sind die Richtlinie zum Elternurlaub (RL 96/34/EG), die Richtlinie zur Teilzeitarbeit (RL 97/81/EG) und die Richtlinie zu befristeten Arbeitsverhältnissen (RL 99/70/EG).
Evelyn Regner - Abgeordnete zum Europäischen Parlament - benennt im EU-Hörbuch des ÖGB auch die Kritikpunkte am sozialen Dialog:
zum Audiobeitrag (01:46 Min, 2.04 MB)
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