Corporate Social Responsibility

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Corporate Social Responsibility (im folgenden kurz CSR, deutsch: gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen) steht für die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen und soll zu transparenter, sozialer, ökonomisch und ökologisch nachhaltiger Unternehmensführung führen.

Mit CSR werden folgende Ansätze verfolgt:

  • Anpassung an den Wandel: sozial verantwortliche Umstrukturierung;
  • Gestaltung der Arbeitsverhältnisse, z.B. Chancengleichheit, Weiterbildung auch für gering Qualifizierte, Ausbildung von Jugendlichen, altersgerechte Arbeitsplätze, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie;
  • Unterstützung der Entwicklung des regionalen Umfeldes, z.B. Nutzung lokaler Ressourcen, Verzicht auf aggressive Marketingmethoden, die lokale und regionale soziale Gefüge zerstören und eigenständige Entwicklungen der Region verhindern;
  • ArbeitnehmerInnenschutz: innovative Vorgehensweisen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz;
  • Umwelt: Emissionsreduktion, insbesondere Klimaschutz, Ressourcenschonung und Förderung der Kreislaufwirtschaft, Erhaltung von Naturräumen und der Artenvielfalt.

Markenhersteller fürchten Image-Schäden

Blutiges Tantal aus dem Kongo für unsere Handys:


R: Michael Houben, D 2002


Keine sauberen Produktionsbedingungen? Noch besser als die Marke zu wechseln ist ein Schreiben an die Firma:

R: Michael Houben, D 2002

Klaus Werner recherchierte umfassend für das Buch "Schwarzbuch Markenfirmen".

Freiwilligkeit des CSR

CSR basiert auf der Freiwilligkeit eines Unternehmens. Es kann daher auch als Marketing-Gag verstanden werden.

Während gesetzliche Regelungen laufend unterminiert werden, gibt es zahlreiche Ansätze zur Normierung und Kontrollierbarkeit von gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen, also CSR:

Und es gibt die Realitäten der Unternehmen:

Video "Wunder gibt es nicht - Die Verschwundenen von Mercedes Benz in Argentinien" von Gaby Weber, AR 2003

Bild:MerdedesBenz_CSR.jpg
zum Video

Die Position der Zivilgesellschaft zu CSR

CSR-Bestrebungen dürfen daher aus Sicht der ArbeitnehmerInnen-Interessensvertretungen und Nichtregierungsorganisationen in Österreich weder gesetzliche oder kollektiv-vertragliche Rahmenbedingungen aushöhlen noch verbindliche Regelungen zurück drängen. Daher sollten

  • CSR-Instrumente keine Elemente enthalten, die gesetzlichen Regelungen und internationalen Vereinbarungen widersprechen;
  • CSR-Prozesse nicht die Notwendigkeit von BetriebsrätInnen in Frage stellen;
  • CSR-Maßnahmen nicht die betriebliche Mitbestimmung und Betriebsvereinbarungen ersetzen;
  • CSR-Initiativen nicht die Weiterentwicklung der nationalen und internationalen Umwelt- und Sozialgesetzgebung in Frage stellen.

Zur ausführlichen (29k). Diese gedifo-Initiative getragen von ÖGB, Arbeiterkammer, Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit (AGEZ), ÖkoBüro und amnesty international hat sich zwischenzeitlich zum "Netzwerk Soziale Verantwortung" (NESOVE) formiert.

Der in der EU-Kommission für CSR zuständige Beamte, Dominique Bé, antwortete in einem stay tuned-Interview, dass Steuern zahlen Grundvoraussetzung für jegliche gesellschaftliche Verantwortung sei, aber in nationalstaatlicher Verantwortung liege.


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