Bedingungen für ein Soziales Europa

Aus WIGBIT

Wechseln zu: Navigation, Suche

Trotz der Bemühungen hin zu gemeinsamen Beschäftigungsinitiativen, der Einführung von Mindeststandards im Bereich der ArbeitnehmerInnenrechte und der Lancierung vielfältiger sozialpolitischer Maßnahmen bleibt die „europäische Sozialunion“ noch immer ein entferntes Ziel. Ein Grund dafür ist gewiss die marktwirtschaftlich vorgegebene Grundausrichtung der Grundlagenverträge. Sie stellen primär den grenzüberschreitenden Unternehmer und nicht die international agierenden GewerkschafterInnen in den Mittelpunkt. Sämtliche europäischen Gewerkschaftsverbände wie auch der EGB suchen zu recht nach mehr Einflussmöglichkeiten in die Entscheidungen der Union. Eine damit verbundene noch stärkere Demokratisierung der EU und ihrer Organe ist jedenfalls eines der Vorhaben, die zum sozialen Europa führen können. Mehr Rechte für ArbeitnehmervertreterInnen und die stärkere Einflussnahme durch das Europäische Parlament könnten wichtige Instrumente sein. Auf diese Weise könnten auch von der Kommission Initiativen eingemahnt werden, die den Interessen der ArbeitnehmerInnen mindestens ebenso entsprechen wie jenen der Unternehmen. Ebenso muss aber die Sozialpartnerschaft auf europäischer Ebene noch stärker Fuß fassen. Der soziale Dialog muss in Europa auf Basis aller Sektoren verstärkt und ausgebaut werden. Gerade in Zeiten einer Wirtschaftskrise muss sich die EU als Krisenmanagerin etablieren, die hinter den europäischen ArbeitnehmerInnen steht und nicht hinter den ManagerInnen der großen Konzerne. Die Erweiterung der EU brachte mit dem Ende der Übergangsfristen 2011 offene Arbeitsmärkte mit den MOEL-Staaten. Vor diesem Hintergrund sind Reformen dringend geboten. Vor allem das weitgehende Scheitern der sog Lissabon-Strategie muss den Anstoß für eine Trendumkehr in der europäischen Politik geben. Wir fordern, dass endlich die Bedingungen für ein soziales Europa geschaffen werden.

Zu diesen Bedingungen sind aus heutiger Sicht jedenfalls die folgenden zu zählen:

Inhaltsverzeichnis

Gewerkschaftliche Grundrechte vor den Freiheiten des Binnenmarktes

In einigen Urteilen der jüngsten Zeit hat der EuGH die Binnenmarktfreiheiten tendenziell über den Schutz der ArbeitnehmerInnen und soziale Grundrechte gestellt (insbesondere Fälle Laval, Viking und Rüffert). Es bedarf einer Richtungsänderung in der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs. Wichtige Signale der europäischen Politik an den EuGH könnten sein: ein „Protokoll für den sozialen Fortschritt“, das festlegt, dass Bestimmungen zur Freizügigkeit unter Berücksichtigung der Grundrechte auszulegen sind. Im Fall des Konflikts sollen (soziale) Grundrechte Priorität gegenüber Grundfreiheiten genießen; ein Vorziehen der Grundrechte-Charta, die weitgehende soziale Grundrechte einschließlich das Recht auf kollektive Kampfmaßnahmen enthält; Mit einer Änderung der Entsenderichtlinie sollten die einzelstaatlichen kollektivvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten und die grenzüberschreitende Durchsetzung der Rechte besser abgesichert werden.

Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping bei grenzüberschreitendem Einsatz von ArbeitnehmerInnen

Insbesondere nach dem Ende der Übergangsfristen gegenüber den neuen Mitgliedsländern werden die Möglichkeiten und Anreize, sich durch Lohn- und Sozialdumping einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, wesentlich größer. Unternehmen aus den neuen Mitgliedstaaten können dann auch ArbeitnehmerInnen aus Drittländern vorübergehend nach Österreich entsenden. Zur Vermeidung von Lohn- und Sozialdumping sind folgende Maßnahmen angezeigt:

  • Eine Änderung der Entsenderichtlinie ist auch dahingehend anzustreben, dass ArbeitnehmerInnen, die zur vorübergehenden Tätigkeit nach Österreich entsandt werden, grundsätzlich den gleichen Arbeitsbedingungen wie inländische ArbeitnehmerInnen unterliegen (Prinzip des gleichen Entgelts und gleicher Arbeitsbedingungen für die gleiche Arbeit am gleichen Ort);
  • eine behördliche Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen entsandter ArbeitnehmerInnen ist vorzusehen und die Kontrollbehörden sind mit entsprechenden Ressourcen auszustatten. Die Möglichkeit effektiver innerstaatlicher Kontrollen muss gewährleistet bleiben;
  • die Rechtsverfolgung im Ausland ist durch europaweite Regelung der grenzüberschreitenden Zustellung von Schriftstücken von Verwaltungsbehörden und eine europaweite Vollstreckung von Verwaltungsentscheidungen zu sichern;
  • es muss gewährleistet werden, dass es sich bei der Entsendung von Drittstaatsangehörigen nur um tatsächlich am Arbeitsmarkt des Herkunftslandes (des Entsendestaates) integrierte ArbeitnehmerInnen handelt.

Hohe europäische Standards für alle ArbeitnehmerInnen

Mit dem Abschluss der Leiharbeitsrichtlinie und den Nachbesserungen bei der Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat sind wichtige Schritte gelungen, um europaweit Mindeststandards zum Schutz der ArbeitnehmerInnen festzulegen. Die Diskussion um die Arbeitszeitrichtlinie hat die Gefahr eines Unterlaufens des europäischen Sozialmodells durch individuelles Außerkraftsetzen von Mindeststandards aber nur zu deutlich aufgezeigt. Viele „sozialpolitische“ Initiativen der letzten Jahre verfolgten in Wirklichkeit wirtschaftspolitische Ziele, wie insbesondere die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes. Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen sollte daher wieder in den Mittelpunkt europäischer Sozialpolitik gerückt werden. Zu fordern sind

  • ein soziales Aktionsprogramm mit dem Ziel der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen;
  • der nachmalige Ausbau europaweiter 'sozialer Mindeststandards im Arbeitsrecht;
  • das Unterlaufen des europäischen Sozialmodells durch individuelles Außerkraftsetzen („opt out“) von Mindeststandards muss verhindert werden;

Initiativen zum Thema Qualität der Arbeit, sodass die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Mittelpunkt steht (im Unterschied etwa zu angebotsorientierten Konzepten wie Employability, Making Work Pay oder Flexicurity).

Steuerwettbewerb in der EU – Maßnahmen gegen das Steuerdumping

Die Harmonisierung der direkten Steuern (dazu zählen u. a. die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer für Unternehmen) ist im Gegensatz zu den indirekten Steuern (u. a. Mehrwertsteuer, Energiesteuern inkl Mineralölsteuer und Tabaksteuer) im EU-Vertrag nicht ausdrücklich geregelt. Nettoempfänger aus dem EU-Budget verschaffen sich durch steuerliche Maßnahmen einen Vorteil, um einen schädlichen Steuer- und Standortwettbewerb mit einer Spirale nach unten zu betreiben. Um im Steuerbereich eine Wettbewerbsverzerrung zu bekämpfen, muss der derzeitige Steuerwettbewerb innerhalb der Europäischen Union beendet werden. Dies erfordert: möglichst weit reichende EU-weite Harmonisierung (Angleichung) der Unternehmensbesteuerung, jedenfalls der Körperschaftsteuer sowohl in Hinblick auf die Gewinnermittlungsvorschriften als auch die Festlegung eines Mindestsatzes.

Eine Wirtschaftspolitik für Wachstum und Beschäftigung – Ausrichtung der Geldpolitik auf Preisstabilität und Wachstum

Die Auswirkungen der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise zeigen einmal mehr die Notwendigkeit einer grundlegenden Änderung der EU-Wirtschaftspolitik. Sie muss besser koordiniert und flexibler gehandhabt werden. Zu diesem Ziel ist erforderlich:

  • Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts z. B. durch die Einführung einer „goldenen Regel“ im Zuge der Defizitberechnung. Damit sollen langfristige öffentliche Zukunftsinvestitionen für Wachstum und Beschäftigung nicht auf das Maastricht-Defizit angerechnet werden, da diesen auch langfristige volkswirtschaftliche Erträge gegenüberstehen;

In das Mandat der EZB hat die Förderung von Wachstum und Beschäftigung stärker Eingang zu finden.

EU-Budget für Wachstum und Beschäftigung

Auch im EU-Haushalt werden falsche Prioritäten gesetzt. Die Schwerpunkte Wachstum, Beschäftigung und Soziales sind in der aktuellen Finanzperiode weiterhin unterdotiert. Das EU-Budget ist nach wie vor agrarlastig. Mit dieser Haushaltsstruktur können die Herausforderungen, denen sich die EU stellen muss, nicht bewältigt werden. Zu fordern sind

  • die Umschichtung des Haushalts spätestens in der nächsten Finanzperiode (ab 2014) auf die Schwerpunkte Wachstum, Beschäftigung und Soziales;
  • die Aufwertung des Europäischen Sozialfonds (ESF): Er soll außerhalb der Strukturpolitik eigenständig agieren können und finanziell höher dotiert werden. Der Fonds soll all jenen zur Verfügung stehen, die bei der Bekämpfung von Problemen am Arbeitsmarkt (wie hohe Arbeitslosigkeit, niedrige Frauenerwerbsquote, hohe Zahl an SchulabbrecherInnen, geringe Weiterbildungsquoten – also bei der Erreichung von Zielen wie sie im Rahmen des aktuellen Lissabon Prozesses vorgesehen sind) Unterstützung benötigen.

Regulierung des Finanzsektors

Europaweit kommen derzeit Sofortmaßnahmen zum Einsatz, um den Finanzsektor zu stabilisieren. Dabei sind viele Mitgliedstaaten gezwungen, beträchtliche budgetäre Mittel aufzuwenden und Risiken auf sich zu nehmen. Es ist unbestritten, dass alles getan werden muss, um die momentane Situation in Zukunft zu vermeiden. Die weitgehende Regellosigkeit auf den Finanzmärkten aber auch der Ansatz der Selbstregulierung haben sich als Irrwege erwiesen. International wird an einer Neugestaltung des Finanzsystems gearbeitet. Grundsätzlich müssen in Zukunft die Interessen der europäischen ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen absolute Priorität vor den Interessen einzelner Finanzmarktakteure haben. Aus Sicht der ArbeitnehmerInnen ist zu fordern:

  • eine Stärkung der transnationalen Finanzmarktaufsicht. Unternehmen und Anleger sollen nicht von Regulierungsunterschieden zwischen den Staaten profitieren können;
  • Eine weitgehende Neugestaltung des Finanzsektors ist anzustreben. Zu denken ist an die Gründung einer europäischen Aufsicht über Ratingagenturen, die Überprüfung der Bilanzregeln und der Eigenkapitalforderungen für Banken, die Überprüfung der Anreizstrukturen der Entlohnungssysteme, die Beschränkung der Rohstoffspekulation für institutionelle Anleger, die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, die Regulierung von Hedgefonds und Private-Equity-Fonds, die Beschränkung des Verkehrs mit Offshore-Zentren und Steueroasen, etc. etc.
  • Ziele der Neuregulierung müssen die Schaffung von Transparenz und Stabilität sein. Es gilt die Finanzierung der Realwirtschaft mittels Krediten sicherzustellen. Schließlich ist ein solider Finanzsektor eine notwendige Basis für Wachstum und Beschäftigung der europäischen Wirtschaft insgesamt.

Öffentliche Dienstleistungen europaweit absichern, nachhaltige Energiepolitik

Auch sensible öffentliche Dienstleistungen sollen (insbesondere nach dem Willen der Kommission) nur noch nach Wettbewerbskriterien erbracht werden. Ausschreibungen werden selbst in hiefür ungeeigneten Sektoren propagiert (z. B. bei sozialen Diensten). Aus ArbeitnehmerInnensicht sind die Erfahrungen mit der Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen (von wenigen Ausnahmen abgesehen) indessen negativ. Sie war überwiegend von Beschäftigungsrückgang und schlechterer Beschäftigungsqualität begleitet. Besonders bedenklich ist zudem die Entwicklung am europäischen Energiemarkt, die von Kapazitätsstagnation, Investitionskürzungen, enormen Preisvolatilitäten, und Unsicherheiten bei den Energieimporten geprägt ist. Gleichzeitig steigt der Energiebedarf konstant an.

  • Im Lichte der bisherigen Erfahrungen sollte vorerst von weiteren sektoralen Marktöffnungen Abstand genommen werden (Moratorium in der Liberalisierungspolitik);
  • Ein Rechtsrahmen für Dienste von allgemeinem (wirtschaftlichem) Interesse soll Grundsätze für die Erbringung dieser Leistungen festschreiben wie z. B. Primat funktionierender öffentlicher Dienstleistungen vor den Prinzipien des Binnenmarktes und des Wettbewerbs oder die Gewährleistung eines allgemeinen, diskriminierungsfreien, flächendeckenden und erschwinglichen Zugangs zu den betreffenden Leistungen;
  • Wirksame Maßnahmen für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Energiepolitik im Interesse der ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen: Energiekosten, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und die Förderung von Wachstum und Beschäftigung sind dabei integriert zu betrachten.

Erweiterung nur mit Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit der EU

Die seit 2004 erfolgte Verdoppelung der Mitgliedstaatenanzahl hat den inneren Zusammenhalt der EU gefährdet. Daher ist bei künftigen Beitritten die Integrationsfähigkeit der EU umfassend zu berücksichtigen und die Kandidaten haben die Aufnahmekriterien vollständig und rigoros zu erfüllen. Zukünftige Erweiterungen der EU sind davon abhängig zu machen, ob die Union auf ihrem Weg zur sozialen und wirtschaftlichen Weiterentwicklung entsprechende Fortschritte macht. Die Aufnahmefähigkeit der EU soll von folgenden sozialen Aspekten abhängig gemacht werden:

  • Verkleinerung des Wohlstandsgefälles mit der Zielvorgabe, dass alle EU-Staaten mindestens 50% des EU-Durchschnitts-BIP erreicht haben, bevor weitere Staaten aufgenommen werden können;
  • Deutlicher Rückgang der EU-Arbeitslosenquote;
  • Abnehmende EU-Armutsquote;
  • Politische Einigung über einen zukunftsorientierten EU-Haushalt.

Internationale Sozial- und Umweltstandards müssen gesichert werden

Gerade in Zeiten der Globalisierung geht der Wettbewerb mit Unternehmen aus weniger entwickelten Staaten – sei es außerhalb oder innerhalb der EU – häufig auf Kosten der Sozial- und Umweltstandards, damit auch insbesondere zu Lasten der ArbeitnehmerInnen in diesen Staaten. Sozial- und Lohndumping kann zur Auslagerung von Produktionsstätten führen. Die zunehmende Internationalisierung der Unternehmen widerspricht nationalen Strategien, denn nur auf multinationaler Ebene kann in Hinkunft Einfluss auf die Entscheidungen von Konzernen ausgeübt werden. Aus ArbeitnehmerInnensicht ist daher u. a. zu fordern:

  • Stetige Angleichung der internationalen Lohn- und Sozialstandards an das Niveau der weiter entwickelten Staaten;
  • Ausbau von Entwicklungsprogrammen zur Steigerung der Wohlstandsniveaus in weniger entwickelten Staaten;
  • Internationale Arbeitnehmerrechte sichern und ausbauen;
  • Aufnahme von bindenden Umwelt- und Sozialklauseln (gegen Kinder-, Zwangsarbeit, die Diskriminierung von Frauen und GewerkschafterInnen sowie zum Schutz der fundamentalen Menschenrechte) in sämtlichen internationalen Wirtschafts- und Handelsverträge der EU mit Drittstaaten.

Doch all die genannten Maßnahmen und Ziele setzen eines ganz besonders voraus: Die Vertiefung der europaweiten und internationalen Zusammenarbeit als gelebte Solidarität unter ArbeitnehmerInnen und Gewerkschaften.



Persönliche Werkzeuge