Basiswissen Öffentlichkeitsarbeit

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Kommunikation lässt sich nicht abschalten, oder nach Watzlawick: Man kann nicht nicht kommunizieren. Das heißt, dass man auch etwas kommuniziert, wenn man sich an einem Thema, einer Diskussion nicht beteiligt: nämlich z.B. Desinteresse oder Abwesenheit.

Den Eindruck, den man ohne bewusste Kommunikation erweckt, kann man nicht steuern. Öffentlichkeitsarbeit hilft, das Bild, das sich andere von einem machen, mitzugestalten. Öffentlichkeitsarbeit informiert, begeistert und überzeugt (im idealen Fall) von der Arbeit des Betriebsrats/der Personalvertretung.

Wer selbst kommuniziert, kann die Diskussion eines Themas besser dirigieren. Öffentlichkeitsarbeit ist auch ein Mittel, Themen zu setzen, das heißt, die Zielgruppen auf ein Thema aufmerksam zu machen.

Die Arbeit von BetriebsrätInnen und PersonalvertreterInnen spielt sich oft im Stillen ab. Das ist schade, denn Interessenvertretung heißt beständig arbeiten, sich immer wieder für die Kolleginnen und Kollegen stark machen.

Damit der Einsatz des Betriebsrates oder der Personalvertretung auch wahrgenommen wird, ist regelmäßige Kommunikation wichtig. Bescheidenheit bringt weder Anerkennung noch ein gutes Image: Erfolge dürfen also auch kommuniziert werden! Auch bei Problemen ist es sinnvoll, rechtzeitig zu informieren.

Trotzdem sollte sich der Betriebsrat/die Personalvertretung nicht zum Boten schlechter Nachrichten (z.B. der Unternehmensleitung) machen lassen.

Im Zweifelsfall informiert man lieber nur betriebsintern – und lässt sich bei besonders heiklen Materien vorher rechtlich beraten. Die Beschäftigten müssen immer zuerst informiert werden. Sie sollten Veränderungen nie erst aus der Zeitung erfahren.

Inhaltsverzeichnis

Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit

Für die Kommunikation mit den unterschiedlichen Ziel- und Dialoggruppen gibt es verschiedene Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit (Medien): Dabei kommt für die innerbetriebliche Kommunikation ein rasches Infomail an alle Beschäftigten genauso infrage wie ein Artikel in der Betriebsratszeitung oder eine kurzfristig anberaumte Betriebsversammlung.

  • Aber was ist das richtige Medium für die eigene Zielgruppe?
  • Mit welchen Instrumenten erreicht man am raschesten das anvisierte Kommunikationsziel?

Wer auf diese Fragen eine zufrieden stellende Antwort finden möchte, befasst sich zunächst mit der Zielgruppe für die eigene Öffentlichkeitsarbeit – mit deren Zusammensetzung, Interessen und Umfeld. Zudem er/sie denkt über die eigenen Kommunikationsziele nach. Dann kann die Entscheidung fallen, welche Kommunikationsmittel eingesetzt werden.

Eine gute Planung der Öffentlichkeitsarbeit verbessert die Wirkung nach außen.

Ziele der Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb

Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb

  • erhöht die Bekanntheit des Betriebsrats oder der Personalvertretung,
  • verkauft Erfolge,
  • begleitet Verhandlungen,
  • stellt Konflikte dar,
  • trägt dazu bei, gewerkschaftliche Themen im Betrieb zu verbreiten und neue Mitglieder für die Gewerkschaft zu gewinnen.

Corporate Identity

Gezielte Überlegungen zur eigenen Corporate Identity helfen, Öffentlichkeitsarbeit effektiver zu gestalten.

Planung der Öffentlichkeitsarbeit

Wird Öffentlichkeitsarbeit gezielt geplant, gelingt es besser, die eigenen Kommunikationsziele umzusetzen. Gemeinsam können die Mitglieder des Betriebsrats/der Personalvertretung ein Konzept erstellen, das die Eckpunkte der Kommunikation festhält: – Wann wird
– was
– an wen kommuniziert,
– mit welchem Ziel.
So können die verschiedenen Mittel der Kommunikation (Betriebsratszeitung, Newsletter, Betriebsversammlung etc.) aufeinander abgestimmt werden.

Abstimmung von mündlicher und schriftlicher Kommunikation

Grundsätzlich wird zwischen schriftlicher und mündlicher Kommunikation unterschieden. Beide Kommunikationsarten sind notwendig und ergänzen sich gegenseitig.

Auch ein tolles Flugblatt ersetzt nicht das persönliche Gespräch, und ein E-Mail-Newsletter kann in Krisensituationen nicht die Betriebsversammlung ersetzen. Stattdessen werden die die einzelnen Schritte aufeinander abgestimmt:

  • Ein E-Mail-Newsletter liefert die erste Information.
  • Zusätzlich gibt es eine Fragestunde mit dem/der Betriebsratsvorsitzenden.
  • Bei diesem Gespräch wird weiterführendes schriftliches Infomaterial übergeben.

Selbst dort, wo ein Großteil der Kommunikation mit den Beschäftigten mündlich passiert, muss man manchmal schriftlich informieren. Vor allem Zahlen, Termine und komplexe Informationen – wie etwa die Inhalte einer neuen Betriebsvereinbarung – verlangen nach einer schriftlichen Nachricht an die Beschäftigten. Da die meisten Menschen wenig Zeit mit dem Lesen von Nachrichten verbringen, müssen diese kurz und gut verständlich aufbreitet sein. Längere Texte brauchen eine kurze Zusammenfassung.

Welches Gewicht bei der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit jeweils schriftlicher und mündlicher Kommunikation eingeräumt wird, hängt von vielen Faktoren ab. Einer davon ist sicher die Betriebsgröße:

Je mehr Personen die Zielgruppe umfasst, umso wichtiger ist die schriftliche Kommunikation.

Öffentlichkeitsarbeit in Betrieben mit mehreren Standorten

Bei der Betreuung besonders gefordert sind BetriebsrätInnen von Leiharbeitsfirmen und anderen Bereichen, wo die Beschäftigten auf viele Standorte verstreut sind. Ihnen bleibt keine andere Wahl als den Großteil der Kommunikation mit der Belegschaft schriftlich zu gestalten.

Trotzdem sollte auch da für die Beschäftigten die Möglichkeit bestehen, Kontakt mit dem Betriebsrat/der Betriebsrätin aufzunehmen und ein persönliches Gespräch zu vereinbaren. Dort, wo die Beschäftigten ihre VertreterInnen nicht oder kaum persönlich kennen, ist es besonders wichtig, sich in den schriftlichen Medien immer mit Foto und Kontaktmöglichkeit (Telefon und E-Mail) zu präsentieren.


Siehe auch


Persönliche Werkzeuge