Auswirkungen von Mobbing
Aus WIGBIT
Mobbinghandlungen haben wesentliche Auswirkungen auf die betroffene Person:
- Psychische und psychosomatische Folgen
- Auswirkungen auf das private Umfeld
- Auswirkungen auf das Arbeitsleben
Psychische und psychosomatische Folgen
Mobbingbetroffene reagieren bereits nach kurzer Zeit mit Krankheiten und psychosomatischen Störungen. Daneben verändern sich viele Mobbingbetroffene in ihrer Persönlichkeit. Ein Teil der Gemobbten leidet unter so starken psychosomatischen Beschwerden, dass sie für eine längere Zeit krank geschrieben werden müssen und schließlich sehr oft arbeitsunfähig werden.
Die häufigsten Krankheiten von Mobbingbetroffenen sind
- Magenbeschwerden,
- Migräne,
- Depressionen,
- Schlaflosigkeit,
- Essstörungen,
- Herzinfarkt,
- Rheuma.
Charakteristische psychosomatische Symptome sind
- Unfreundlichkeit,
- Gereiztheit,
- Unpünktlichkeit,
- Konzentrationsschwierigkeiten,
- Flucht in den Alkohol,
- Leistungsabfall,
- schnelle Reizbarkeit,
- Versagensangst.
Auswirkungen auf das private Umfeld
Die besondere Situation eines Mobbing-Betroffenen wirkt sich auch auf das Privatleben aus. Familie, Freunde, Bekannte etc. werden ebenfalls mit den Problemen belastet. Das Thema Mobbing beherrscht den Alltag und wird so übermächtig, dass sich manche Ehefrauen oder Ehemänner von den Gemobbten trennen.
Auch gute Freunde treten den Rückzug an, wenn es ihnen zu viel wird. Am Ende stehen die Betroffenen oft völlig vereinsamt ohne Familie, Freunde und Arbeit da.
Auswirkungen auf das Arbeitsleben
- Studien haben belegt, dass Mobbing-Betroffene im Durchschnitt 40 Prozent ihrer Energie während der Arbeitszeit dazu verwenden, um sich gegen die Attacken der Mobber zu wehren.
- Mobber und Mobberinnen verwenden ebenfalls 40 Prozent ihrer Arbeitsenergie um Mobbinghandlungen durchzuführen.
Damit zeigt sich, dass dem Betrieb enorme Kosten durch Mobbing entstehen. Die Kosten vermehren sich, wenn man die Ausfälle wegen Krankheit oder Fluktuation noch mit einberechnet. Ein einziger Mobbingfall im Betrieb kann pro Person und Jahr einen betriebswirtschaftlichen Schaden von bis zu € 73.000 verursachen.
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