Ausschuss der Regionen

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Aus Respekt vor der Wichtigkeit regionaler und lokaler Strukturen in den Mitgliedstaaten der Union wurde der Ausschuss der Regionen (AdR) geschaffen. Er soll dem Vorwurf einer Blindheit der EU für die spezifischen regionalen Untergliederungen der Mitgliedstaaten – dh in Österreich den Ländern und Gemeinden – begegnen. Der AdR genießt – ähnlich dem EWSA – Anhörungsrechte im Rahmen der Rechtsetzung mit besonderer Bedeutung für die Regionen (z. B. im Verkehrswesen). Die politische Bedeutung des AdR ist eher gering.

Er besteht ebenso wie der EWSA aus 344 Mitgliedern. Die 12 aus Österreich stammenden VertreterInnen setzen sich aus den 9 Landeshauptleuten sowie 3 VertreterInnen aus Städte- und Gemeindebund zusammen.



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