Arbeitsmigration

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GATS-Modus 4

??? GATS greift als erstes Handelsabkommen massiv in die Arbeitsmigration ein:

Es verlangt die Öffnung der Arbeitsmärkte für die Entsendung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen durch ausländische Dienstleister. Diese "Freizügigkeit von ArbeitnehmerInnen" wird im GATS-Abkommen im sogenannten "Modus 4" behandelt.

Die bislang vorgesehenen Vorkehrungen, die ein Unterlaufen nationaler Kollektivverträge und Arbeitsrecht verhindern sollen, sind völlig unzureichend und in der Praxis nicht kontrollierbar.

Das GATS würde den Grundsatz beenden, für den Gewerkschaften weltweit kämpfen:

"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" - egal ob für Mann oder Frau, für In- oder Ausländer. Dieses Prinzip ist durch die Möglichkeit eines massiven Lohn- und Sozialdumpings nicht mehr durchsetzbar.

Wirtschaftliche Migration und deren Regulierung muss an den Erfordernissen der jeweiligen Arbeitsmärkte ausgerichtet werden und darf nicht zu einer diskriminierenden Behandlung bei Löhnen und Arbeitsbedingungen zwischen einheimischen und – permanent oder temporär – zugewanderten Arbeitskräften führen.

Forderungen der GPA

Die Gewerkschaft der Privatangestellten fordert:

Die Europäische Kommission soll sich zurück an den Start begeben und eine Verhandlung öffentlicher Dienstleistungen in der GATS-Runde ausschließen. Es darf zu keinen plurilateralen WTO-Verhandlungen kommen, da nicht alle Mitgliedsländer gleichberechtigt ihre Interessen vertreten können.

  • Bei den Verhandlungen über das GATS-Abkommen ist die bisher ausgeklammerte soziale Dimension einzubeziehen. Die verbindliche Verankerung von Sozial- und Umweltstandards muss eine grundlegende Bedingung für weitere Liberalisierungsversuche der temporären Arbeitsmigration werden.
  • Gemäß Artikel XIX des GATS-Abkommens ist eine Folgenabschätzung der Dienstleistungsliberalisierung auf Entwicklung, Beschäftigung, öffentliche Dienstleistungen, Umwelt und Chancengleichheit absolut erforderlich. Diese Analyse ist vor den Verhandlungen auszuführen und als Grundlage für Regierungsentscheidungen zu verwenden.
  • Es ist für Informationsrechte der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft zu sorgen. Ergebnisse von Verhandlungen sind breitenwirksam zu diskutieren.
    • Mindestverpflichtungen an Marktöffnung (= GATS-Benchmarks) sind abzulehnen. Das widerspricht der Souveränität der WTO-Mitgliedsstaaten, über Positivlisten zu entscheiden, welche Marktöffnungen sie akzeptieren und welche nicht.
    • Eine Rücknahmemöglichkeit von GATS-Liberalisierungen zum Schutze von sozialen, Umwelt- und Entwicklungszielen. Das erfordert eine Änderung des GATS-Artikels XXI.
  • Verabschiedung einer Erklärung, dass soziale und Umweltbelange Vorrang haben vor dem Prinzip des freien Welthandels. Tests, die Sozialstandards danach bewerten, ob sie handels- und wettbewerbsverzerrend sind, müssen abgeschafft werden.
  • Das GATS-Abkommen darf nicht als internationales Abkommen für Migration missbraucht werden.

Eine Aufweichung von ArbeitnehmerInnenrechten durch die GATS-Verhandlungen steht nicht zur Disposition. Wenn die Europäische Kommission dies versucht, dann werden wir wieder mobilisieren.

Unregulierte Märkte bergen unkalkulierbare Risiken. Für alle. Deshalb hat die Europäische Kommission die Interessen der Bürger und Bürgerinnen zu vertreten und nicht jene der internationalen Konzerne.

Quelle: Ortrun Gauper / Politische Sekretärin des GPA-Vorsitzenden (Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA), Österreich)


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