AkteurInnen des Sozialen Europas

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Die EU ist in besonderem Maße auf den Rückhalt und die Unterstützung der europäischen ArbeitnehmerInnen angewiesen. Im Gegenzug erwarten die ArbeitnehmerInnen eine EU, die das europäische Sozialmodell als Ausgleich von nachhaltigem wirtschaftlichem Wachstum und der stetigen Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen festigt. Zu diesen Bedingungen zählen Vollbeschäftigung, sozialer Schutz, Chancengleichheit, qualitativ hochwertige Arbeitsplätze, soziale Eingliederung sowie ein transparenter und demokratischer politischer Entscheidungsprozess.

Im Folgenden werden zunächst wichtige Akteure eines sozialen Europas, allen voran der Europäische Gewerkschaftsbund präsentiert. Zudem wird auf den Europäischen Beriebsrat als einem weiteren Betätigungsfeld für transnational agierende GewerkschafterInnen eingegangen. Der anschließende Abschnitt widmet sich einigen bereits bestehende Stützpfeilern eines sozialen Europas (u.a. Beschäftigungspolitik, Europäischer Sozialfonds, Europäische Sozialpolitik). Diesen Errungenschaften werden schließlich Forderungen gegenübergestellt und Wege aufgezeichnet, die uns aus heutiger Sicht zu einem sozialen Europa, einer besseren EU, führen könnten.

Inhaltsverzeichnis

Europäischer Gewerkschaftsbund

Teilweise parallel zur historischen Entwicklung des europäischen Einigungsprozesses verlief auch die Entstehung einer multinationalen Gewerkschaftsbewegung in Europa.

In den 1950er-Jahren entstand zunächst als Regionalorganisation des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften (IBFG) in Europa die „Europäische Regionalorganisation“, ein eher loses Beratungsgremium zwischen den europäischen Mitgliedsorganisationen. 1958 entschloss man sich dann zu einer intensiveren Zusammenarbeit, aus der die Errichtung des Europäischen Gewerkschaftssekretariats stammt, das für eine bessere Vernetzung der nationalen Organisationen Sorge tragen sollte. 1969 schließlich gründeten dann die IBFG-Gewerkschaften aus den Mitgliedsländern der EG den Europäischen Bund Freier Gewerkschaften (EBFG). Nachdem man aber auch an einer Vernetzung mit Gewerkschaften aus den EFTA-Staaten stark interessiert gewesen war, wurde im Februar 1973 der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) aus der Taufe gehoben. Ihm gehörten bei seiner Gründung 17 Gewerkschaftsbünde aus den EG- und EFTA-Staaten an. Im Laufe der Zeit gewann der EGB an Bedeutung. Heute zählt er 82 Mitgliedsorganisationen aus 36 europäischen Ländern, darunter auch den ÖGB.

Ziele, Aufgaben und Handlungsspielräume des EGB

Der EGB strebt die Weiterentwicklung des europäischen Sozialmodells an und ein durch Frieden und Stabilität gekennzeichnetes vereintes Europa, in dem die ArbeitnehmerInnen den Schutz ihrer Rechte und einen hohen Lebensstandard genießen. Der EGB erachtet die Einbeziehung der ArbeitnehmerInnen in unternehmerische Entscheidungsprozesse, kollektive Verhandlungen, den sozialen Dialog und gute Arbeitsbedingungen als Schlüssel für die Steigerung von Innovation, Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in Europa.

Zur Erreichung dieser Ziele stehen dem EGB insbesondere die folgenden Handlungsmöglichkeiten offen:

Lobbying und qualifizierte Mitsprache

Der EGB versucht seine Interessen durch Beeinflussung des europäischen Entscheidungsprozesses zu verfolgen. Neben herkömmlichen Lobbying-Aktivitäten ist er als Sozialpartnerorganisation ausdrücklich im EG-Vertrag als politischer Akteur anerkannt und tritt deshalb auch in privilegierter Rolle gegenüber den anderen EU-Organen (Kommission, Rat und EP) auf. Insbesonders mit dem EP pflegt er eine enge Beziehung im Rahmen einer fraktionsübergreifenden Gruppe (sogenannte „Intergroup“), die sich aus gewerkschaftsnahen MEPs zusammensetzt.

Die virtuelle Lobby-Tour durch Brüssel bietet weitere aufschlussreiche Informationen zu diesem Thema.

Die EU-Kommission führt auch ein offizielles Register der Interessensvertreter.

Sozialer Dialog

Der Soziale Dialog auf EU-Ebene wurde 1985 vom damaligen Kommissionspräsidenten Jacques Delors initiiert, um die europäischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen in seine Reformen (Einheitliche Europäische Akte, Binnenmarkt und Währungsunion) einzubinden und deren Unterstützung zu gewinnen.

Über den Europäischen Sozialdialog ist dem EGB als europäischer Dachverband eine besondere Rolle zugewiesen. Hierbei kooperiert er direkt mit den europäischen Arbeitgeberverbänden (insbesondere Business Europe). Auf diesem Wege kann er einerseits sektorübergreifende Vereinbarungen von EU-weiter Tragweite schließen (die auch als Grundlage für eine abgekürzte Rechtsetzung dienen können).

Neben den in Richtlinienform umgegossenen Rahmenvereinbarungen hinsichtlich

  • Elternurlaub (1995),
  • Teilzeitarbeit (1998) und
  • befristete Arbeitsverhältnisse (1999)

betreffen weitere Abkommen die Bereiche

  • Telearbeit (2002),
  • Stress am Arbeitsplatz (2004)
  • Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz (2007)

sowie Aktionsrahmen betreffend

  • das lebenslange Lernen (2002) und
  • die Gleichbehandlung von Mann und Frau (2005).

Neben den sektorübergreifende Vereinbarungen findet zudem der sog sektorale soziale Dialog in mehr als 30 Branchen statt, wodurch u. a. auch branchenspezifische Vereinbarungen auf europäischer Ebene geschlossen werden können (von besonderer Bedeutung im Verkehrswesen).

Aktionen

Der dritte Stützpfeiler wird schließlich durch Aktionen gebildet, die vom EGB in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsverbänden koordiniert werden. Zu nennen sind Kampagnen anlässlich der Einbeziehung des Beschäftigungskapitels ins Gemeinschaftsrecht oder zur Stärkung der EU-Grundrechtecharta. Ferner tritt der EGB auch als Organisator von Demonstrationen in Erscheinung (z. B. regelmäßig anlässlich der Europäischen Räte oder aus Anlass der Dienstleistungsrichtlinie im Februar 2004, wodurch das sogenannte Herkunftslandprinzip zu Fall gebracht worden ist).

Die Organe des EGB

EGB-Kongress

Die oberste Instanz des Gewerkschaftsbundes tagt alle vier Jahre und entscheidet über die allgemeinen Strategien und die politischen Richtlinien des EGB. Auf den Kongressen werden dementsprechende Entschließungen verabschiedet, wie auch Wahlen für die Führungsgremien durchgeführt. Gewählt werden neben dem Präsidenten auch das Generalsekretariat, die Rechnungsprüfer und der Exekutivausschuss. Dem Kongress obliegt auch die Veränderung und Annahme der Satzung sowie die Aufnahme neuer Mitgliedsorganisationen.

Seit 2011 ist der Spanier Ignacio Fernández Toxo Präsident des EGB, Generalsekretärin ist die Französin Bernadette Ségol.

Exekutivausschuss

Er führt die Arbeit des EGB zwischen den Kongressen. Mindestens viermal jährlich tritt der Ausschuss zusammen und entscheidet dabei über die politischen Richtlinien der Organisation.

Präsidium

Das Präsidium entscheidet über sämtliche anfallenden organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten und setzt die Vorgaben des Kongresses bzw. des Exekutivausschusses um. Es besteht aus dem/der PräsidentIn, dem/der GeneralsekretärIn, zwei stellvertretenden GeneralsekretärInnen und 17 vom Exekutivausschuss gewählten Mitgliedern.

Weitere EGB-Institutionen

Europäisches Gewerkschaftsinstitut (EGI)

Das EGI ist 2005 aus dem Zusammenschluss von drei bestehenden Gewerk- schaftsinstituten (Forschung, Bildung, Arbeits- und Gesundheitsschutz) hervorgegangen. Es hat zum einen die Aufgabe, wissenschaftliche und technische Unterstützung für die europäische Gewerkschaftsbewegung zu leisten, um ihren Beitrag zur Gestaltung der Sozial- und Wirtschaftspolitik auf EU-Ebene zu verstärken. Zum anderen soll es den GewerkschafterInnen in Europa die Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die sie benötigen, um wichtige Politikansätze auch umzusetzen. Das Institut trägt mit seinen Projekten und Aktivitäten zur Stärkung einer europäischen Gewerkschaftsidentität bei.

Die Forschungsabteilung befasst sich mit sozio-ökonomischen Fragen und Arbeitsbeziehungen. Sie verbindet europäische Gewerkschaften und Wissenschaft und betreibt und fördert Forschung auf Feldern von strategischer Bedeutung für die Arbeitswelt. Sie arbeitet in Netzwerken mit Forschungszentren in verschiedenen Ländern zusammen. Sie verbreitet ihre Arbeitsergebnisse sowohl durch Konferenzen und Seminare als auch über ihre breite Palette an Publikationen, und sie leistet direkte fachliche Unterstützung und politische Beratung für den EGB.

Die Abteilung für Bildung bietet europäische Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für den EGB und seine Mitgliedsorganisationen an. Sie koordiniert Kurse auf europäischer Ebene, die hauptamtlichen GewerkschafterInnen und ArbeitnehmervertreterInnen aus ganz Europa die Möglichkeit geben, an einer einzigartigen europäischen Lernerfahrung teilzuhaben, d.h. neue Informationen zu erhalten, neue Fähigkeiten zu entwickeln, europäische gewerkschaftliche Werte zu teilen und sich aus einer breiteren europäischen Perspektive heraus mit Gewerkschaftsfragen zu befassen. E-Mail: research@etui-rehs.org

Die wichtigste Aufgabe der Abteilung für Arbeits­ und Gesundheitsschutz ist es, europaweit ein hohes Niveau im Bereich von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu fördern. Sie begleitet die Erarbeitung, Umsetzung und Anwendung der europäischen Gesetzgebung im Bereich von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie hat eine Beobachtungsstelle für die Anwendung der europäischen Richtlinien eingerichtet, die vergleichende Analysen über die Auswirkung der gemeinschaftlichen Gesetzgebung auf die verschiedenen Systeme vorbeugender Maßnahmen der Länder der Europäischen Union erstellt und gemeinsame Gewerkschaftsstrategien ausarbeitet.

Frauenausschuss

Mit der Gründung des EGB ist auch ein eigener Ausschuss zur Vertretung der Interessen von Arbeitnehmerinnen geschaffen worden. Sein Hauptaugenmerk liegt in der Verbesserung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

EGB-Jugend

Neben den Frauen haben auch die jugendlichen GewerkschafterInnen ein eigenes Forum im Rahmen des EGB. Mit eigener Satzung und Struktur versucht die EGB-Jugend, den Anliegen junger ArbeitnehmerInnen in der Europäischen Union Gehör zu verschaffen. Besonderes Augenmerk ist dem Schutz der Lehrlinge (Personen in Ausbildung) und dem Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit gewidmet.

Im Rahmen des EGB wurde auch eine eigene Struktur für Fach- und Führungskräfte (EUROCADRES – der Rat der Europäischen Fach- und Führungskräfte) sowie für ältere Personen und Pensionisten (FERPA – Europäische Vereinigung der Pensionisten und älteren Personen) geschaffen.

Darüber hinaus koordiniert der EGB die Aktivitäten der interregionalen Gewerkschaftsräte (IGRs), die gewerkschaftliche Zusammenarbeit in den Grenzregionen Europas durchführen.

Der Europäische Betriebsrat

Nach zwanzig Jahren Auseinandersetzungen um einheitliche ArbeitnehmerInnenvertretungen in multinationalen Konzernen verabschiedete der EU-Ministerrat schließlich im September 1994 die Europäische-Betriebsräte-Richtlinie (RL 94/45/EG). Auf dem Weg hin zu einem Sozialen Dialog auf europäischer Ebene kommt den Europäischen Betriebsräten (EBR) eine wichtige Funktion zu.

Sie repräsentieren auf demokratischer Basis die Ideen und Rechte der ArbeitnehmerInnen vieler Länder durch ein einziges Gremium. Dies erleichtert auch dem/der ArbeitgeberIn eine Kooperation. Zunächst von den Unternehmen angefeindet, erkennen diese zunehmend den Wert der neuen ArbeitnehmerInnenvertretung. Eine zusätzliche Stärkung ihrer Rechte haben die Europäischen Betriebsräte mit der Anfang 2009 geänderten Richtlinie erfahren.

Die Richtlinie betrifft Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen in grenzübergreifend tätigen Unternehmungen, die insgesamt mehr als 1.000 Beschäftigte überschreiten und an mindestens zwei Standorten in mehreren europäischen Ländern mehr als 150 Beschäftigte haben. Diese Regelung gilt auch für Konzerne, die ihren Sitz außerhalb der Union haben, jedoch erwähnte ArbeitnehmerInnenzahl in mindestens zwei Mitgliedstaaten beschäftigen.

Ziel ist es, dass die Beschäftigten in europaweit operierenden Konzernen über die wirtschaftliche Situation des Konzerns informiert und zu bestimmten Entwicklungen, die sich auf die Beschäftigten und deren Arbeitsbedingungen auswirken, angehört werden. Dafür ist den ArbeitnehmerInnenvertretungen aus den verschiedenen Konzernstandorten auf Kosten der Unternehmensleitung die Möglichkeit einzuräumen, regelmäßig zusammenzutreten und grenzübergreifende Beratungen anzustellen.

Finanziert muss der EBR grundsätzlich durch die Konzernleitung werden. Sitzungen des EBR finden mindestens einmal jährlich statt. Die Mitglieder werden für eine Funktionsperiode von vier Jahren bestellt. Zu den Sitzungen dürfen ebenso Sachverständige (seitens der Gewerkschaft) hinzugezogen werden.

Die Initiative zur Errichtung des EBR kann vom Unternehmen selbst, durch schriftlichen Antrag von 100 ArbeitnehmerInnen oder durch die Betriebsräte kommen. Zusammengesetzt wird der EBR aus mindestens drei aber höchstens 30 Mitgliedern, die von den ArbeitnehmerInnen oder deren VertreterInnen gewählt werden. Grundsätzlich gibt es ein Mitglied pro Mitgliedstaat, die restlichen Sitze werden im Verhältnis der ArbeitnehmerInnenzahlen aufgeteilt.

Bislang wurde in ca. 840 von ca. 2.400 möglichen europaweit tätigen Unternehmensgruppen ein EBR eingerichtet. Jährlich kommen etwa 30-40 neue dazu, die in Kooperation mit den zuständigen Gewerkschaftsverbänden auf nationaler Ebene und in Europa ausgehandelt werden.



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